Medien Presseausweis-Oligopol fällt: Innenministerkonferenz trifft erste Entscheidung

Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung vom 3. bis 5. Mai beschlossen, dass der Kreis der Verbände, die bundeseinheitliche Presseausweise ausstellen dürfen, ausgeweitet wird. In der Vergangenheit verwiesen der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in der (DGB-Gewerkschaft - d.Red.) ver.di (dju), der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) darauf, dass nur sie einen von der Innenministerkonferenz "amtlich" bzw. "behördlich anerkannten" Presseausweis ausstellen dürften.

Schon im September 2004 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Antrag des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes (DFJV) dieser Regelung eine Absage erteilt (Aktenzeichen 1 K 1651/01). DFJV-Vorsitzende Manuela D. Fabro. "Die Innenministerkonferenz hat ihren Arbeitskreis I nun beauftragt, mit uns und den anderen Verbänden Verhandlungen aufzunehmen, um zur Herbstsitzung der Innenminister eine neue einheitliche Regelung verabschieden zu können."

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