Branche Deutscher PR-Rat spricht fünf öffentliche Rügen aus

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat nach eingehender Untersuchung mehrerer Fälle von so genannten Leihbeamten in drei Verfahren insgesamt fünf Rügen ausgesprochen. In seiner letzten Sitzung hat sich der DRPR mit mehreren Fällen von Leihbeamten auseinandergesetzt. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter von Unternehmen oder Institutionen, die befristet an Bundesministerien ausgeliehen sind. Bei den Untersuchungen stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Verpflichtungen zur Transparenz und zur Vermeidung von Interessenkonflikten entsprechend der Branchenkodizes beachtet wurden.

In drei Fällen, die teilweise bis ins Jahr 2001 zurückreichen, hat der DRPR insgesamt fünf öffentliche Rügen ausgesprochen. Gleichzeitig konnte der DRPR jedoch bemerkenswerte Fortschritte im Umgang mit den Themen Transparenz und Interessenkonflikt feststellen.

Öffentliche Rügen ergingen an:

· BASF AG

· Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI)

· Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK)

· Das ehemalige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), heute Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

· Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Grundsätzlich stellt der DRPR nochmals fest, dass er den Austausch von Mitarbeitern zwischen Unternehmen und Ministerien weiterhin für sinnvoll hält. Die existierenden Regelungen für Transparenz und den Umgang mit Interessenkonflikten müssen jedoch konsequent angewandt werden, um den Anschein ungerechtfertigter Einflussnahme zu vermeiden. Die von der Bundesregierung im Sommer 2008 erlassene Richtlinie zum Einsatz von geliehenen Mitarbeitern ist in diesem Sinne zu begrüßen.

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