Medien Neue Rügen des Presserates – „taz“ zeigt sich einsichtig

Der Deutsche Presserat hat sieben neue Rügen ausgesprochen. Abgemahnt wurden die „taz“, die Boulevardzeitung „tz“ aus München, „Bild.de“, die Fachpublikation „Kanzlei life“ und drei Laufmagazine, letztere für Schleichwerbung auf den Titelseiten. Die „taz“ wurde für die Überschrift zur Papstwahl gerügt: „Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab“. Für den Presserat ist diese Zeile eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung. Immerhin, die „taz“ zeigte sich einsichtig. Chefredakteurin Ines Pohl: „Im Nachhinein ist diese Zuspitzung nicht gelungen, da die Vorwürfe gegen Bergoglio nicht eindeutig belegt sind. Damit sind wir in diesem Fall übers Ziel hinausgeschossen.“ „Bild.de“ und die „tz“ wurden wegen Vorverurteilung und Verletzung der Unschuldsvermutung kritisiert. (Quelle: „Meedia.de“)

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