Medien Journalisten haben Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbhörden

Ein wichtiges Thema für PR-Schaffende und Journalisten gerät zunehmend in die politische Diskussion: die Auskunftspflicht für Bundesbehörden. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 20. Februar einen Auskunftsanspruch grundsätzlich bejaht, aber für den Umfang der Auskünfte nur einen Mindeststandard vorgeschrieben hatte, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Entwurf für ein Presseauskunftsgesetz in den Bundestag eingebracht. Dies sei notwendig, argumentiert sie, da die Pressegesetze der Länder nicht auf Bundesbehörden anwendbar seien. Der Entwurf, mit dem sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung beschäftigt, räumt Journalistinnen und Journalisten die gleichen Rechte gegenüber Bundesbehörden ein, wie sie sie in allen 16 Bundesländern gegenüber Landesbehörden haben. Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, DJV, Michael Konken unterstützt das Vorhaben: „Die Journalistinnen und Journalisten brauchen jetzt ein Auskunftsrecht, das ihre Informationsansprüche klar regelt. Sonst besteht die Gefahr, dass Bundesbehörden mit Informationen knausern, wenn ihnen die Fragen zu kritisch sind.“

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