Tipps & Lesehinweise Telefon-Warteschleifen künftig kostenlos

Wer kennt das nicht: Man ruft bei einer Hotline an und muss erst einmal lange auf den "nächsten freien Mitarbeiter" warten. Besonders ärgerlich ist, wenn bei einer kostenpflichtigen Hotline dieses Warten teuer wird. Auch das ändert der Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, den das Kabinett beschlossen hat. Verbraucher sollen für Anrufe bei allen Sonderrufnummern künftig erst bezahlen, wenn sie mit einem Gesprächspartner verbunden sind. Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern künftig nur noch eingesetzt werden, wenn – bei zeitabhängiger Abrechnung - der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt oder wenn der gesamte Anruf einem Festpreis unterliegt.

Diese Regelung tritt ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Danach dürfen Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern eingesetzt werden, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenfrei sind. Als weitere verbraucherfreundliche Änderungen sieht der Gesetzentwurf unter anderem folgende Regelungen vor:

• Künftig sollen Kunden den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Derzeit müssen Verbraucher bei einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter befürchten, dass der  Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist. Künftig gilt eine maximale Unterbrechung von einem Kalendertag.
• Mobilfunkkunden können künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
• Außerdem sollen die Rechte des Verbrauchers beim Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses gestärkt werden.

→ bundesregierung.de

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