Tipps & Lesehinweise Höchstrichterlich entschieden: GEZ-Pflicht für Computer

Nun hat es also die letzte zivilrechtliche Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in  Leipzig, entschieden: für internetfähige Computer und Handys muss Rundfunkgebühr bezahlt werden. Darunter fallen alle neuartigen Rundfunkempfangsgeräte, die über Internet oder UMTS empfangen können, wie z.B. PCs, Notebooks, PDAs, Smartphones, Server sowie UMTS- und WLAN-Handys. Denn es kommt (wie beim normalen Radio oder Fernseher) nicht darauf an, ob man das Gerät nutzt, sondern dass man es hat und nutzen kann. Mit diesem Urteil sind zahlreiche Klagen und frühere zwischeninstanzliche Urteile erledigt. (BVerwG 6 C 12.09, 6C 17.09 und 6 C 21.09)

Um die Sache doch noch zu kippen, müsste wohl einer der Kläger bereit sein, vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Ob das aber noch Sinn macht, wenn ab 2013, wie von den Länderchefs beschlossen, die neue sog. Haushaltsabgabe pro Wohnung bzw. Betrieb kommt, ist wahrscheinlich zweifelhaft. Dann muss man nämlich bezahlen, auch wenn man gar kein empfangsfähiges Gerät hat. Um das zu verstehen, haben wir nun noch zwei Jahre Zeit.

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