Tipps & Lesehinweise Bundesfinanzhof: Geld zurück fürs Arbeitszimmer?

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München macht vielen Steuerzahlern Mut: Ein Lehrerehepaar wollte sich die Kosten für die Arbeitszimmer als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das Finanzamt lehnte mit Verweis auf eine seit 2007 geltende Neuregelung ab. Denn seitdem sind die Kosten nur absetzbar, wenn der Steuerzahler schwerpunktmäßig von zuhause arbeitet. Die Pädagogen klagten - und bekamen nun Recht. Wie geht es jetzt weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten im SZ-Überblick.
Den Artikel von Miriam Olbrisch am 18. September in sueddeutsche.de hier online weiterlesen.

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