Tipps & Lesehinweise Was wird aus dem Arbeitszimmer?

Parallel zur mittlerweile rückgängig gemachten Kürzung der Entfernungspauschale wurde 2007 auch die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers deutlich erschwert. Jetzt steht auch diese Regelung auf der Kippe - das Verfassungsgericht soll entscheiden. Seit 2007 werden Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann von den Finanzämtern anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt.

Problematisch ist das z.B. für Lehrer: Auch wenn ihnen in der Regel in der Schule kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können sie die Kosten für das heimische Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen.

Ärgerlich ist die Kürzung auch für andere Berufsgruppen wie z.B. Außendienstler, Dozenten, Vertreter oder Versicherungsmakler. Auch sie konnten nach der alten Regelung immerhin Kosten bis zu 1.250 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen.

Jetzt hat das Finanzgericht Münster Zweifel geäußert, ob die Neuregelung mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz sowie dem Gebot der Folgerichtigkeit und dem objektiven Nettoprinzip vereinbar ist (1 K 2872/08). Der vorliegende Fall wurde dem Bundesverfassungsgericht zu Klärung übergeben. Dort wird das Verfahren nun unter dem Aktenzeichen 2 BvL 13/09 weitergeführt. Info: Buhl Steuer-Sparbuch Newsletter www.buhl.de.

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