Tipps & Lesehinweise Recht + Steuern: Was auf eine Rechnung gehört

Der Fiskus stellt penible Ansprüche an Belege. Diese sollten Firmen besser erfüllen. Denn, wer nachlässig ist, riskiert die Erstattung der Umsatzsteuer. Der Bauunternehmer ist nicht mehr weit davon entfernt, den Glauben an Recht und Gesetz zu verlieren. Seit Jahren ringt er mit dem Finanzamt um die Anerkennung von Rechnungen. Bislang erfolglos: Die Behörde will Quittungen aus - nach seiner Meinung - völlig belanglosen Gründen nicht anerkennen und deswegen die Umsatzsteuer nicht erstatten. Für den Unternehmer aus einer niedersächsischen Kleinstadt ist das ein schmerzhafter und unerwarteter finanzieller Einschnitt.
Den Artikel von Birgit Tietjen am 21. Mai in FTD.de hier online weiterlesen.

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