Unternehmen Bilanzkontrolle 2024: Lagebericht im Fokus
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- von Manfred Piwinger, Wuppertal
Seit Anfang 2022 kontrolliert nur noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Konzerne. Das bis dahin zweistufige Verfahren hatte sich nicht als ausreichend erwiesen. Stichproben- und Anlassprüfungen fallen nun in die alleinige Zuständigkeit der BaFin. Bei den Bilanzkontrollverfahren im nächsten Jahr wird die BaFin daher auch ein besonderes Augenmerk auf den Lagebericht beziehungsweise den Konzernlagebericht richten.
Unter die Bilanzkontrolle fallen nach aktuellem Stand rund 540 kapitalmarktorientierte Unternehmen. Ziel dieser Neuordnung der Bilanzkontrolle in Deutschland ist es, fehlerhafte Rechnungslegung und damit auch Bilanzmanipulationen möglichst früh festzustellen und strafrechtlich relevante Sachverhalte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft aufzuklären. So wird es künftig auch mehr Vor-Ort-Prüfungen geben.
Die Finanzaufsicht wird, wie sie mitteilt, in den Konzernabschlüssen 2023 schwerpunktmäßig prüfen, wie die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht beziehungsweise im Konzernlagebericht darstellen. Dieser sollte „vollständige und ausgewogene Informationen zur Geschäftstätigkeit und dem Geschäftsmodell enthalten.“ Dritte, ein bis dahin wenig beachteter Gesichtspunkt, sollen sich auf Grundlage des Berichts selbst ein Bild von der Lage des Unternehmens oder des Konzerns machen können. Hierzu sind etwa Organisationsstruktur, Produkte, Beschaffungs- und Absatzmärkte sowie Geschäftsprozesse wichtig.
Zudem muss die Geschäftsleitung darlegen, wie sie das Unternehmen oder den Konzern steuert und die gesteckten Ziele erreichen will: „Mit welchen Leistungsindikatoren misst sie die Fortschritte? Steuert sie auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Unternehmens oder des Konzerns?“ Entsprechende Angaben sind laut BaFin auch bei der Beschreibung des internen Steuerungssystems zu berücksichtigen.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte bereits im Oktober 2023 für alle europäischen Enforcer Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Auswirkungen von Klima- und Umweltaspekten sowie des makroökonomischen Umfelds auf die Finanzberichterstattung stehen dabei im Mittelpunkt.
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