Medien ARD-Intendanten: Harte Maßnahmen gegen Schleichwerbung

Bei ihrer Tagung in Stuttgart am 12. und 13. September haben die Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten weitere, einschneidende Maßnahmen gegen Schleichwerbung beschlossen. Auf Grundlage eines Berichts des SWR-Justitiars Hermann Eicher beschlossen die ARD-Chefs die Präzisierung der Produktionsverträge mit Blick auf das Schleichwerbeverbot sowie die Einführung einer Programmbeobachtung und weitere Maßnahmen zur Trennung von Werbung und Programm, wozu auch genaue Vorschriften über die Beistellung so genannter Produktionshilfen Dritter gehören.
Zukünftige Verträge über Auftragsproduktionen enthalten die Garantie, dass keinerlei finanzielle Zuwendungen oder geldwerte Vorteile Dritter im Spiel sind, andernfalls drohen empfindliche Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche. 
Auf Geldleistungen als Produktionskostenzuschüsse wird künftig generell verzichtet. Die verbilligte oder unentgeltliche Entgegennahme von  Produktionsmitteln ist bei Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit auch weiterhin statthaft.

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