Medien 121 Beschwerden: Presserat rügt Veröffentlichungen von Fotos - Schwere Verstöße gegen Opferschutz

Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten vom 12. bis 14. März in Berlin und sprachen insgesamt acht Rügen aus, davon fünfmal gegen "Bild". "Bild Online" erhielt z.B. eine öffentliche Rüge für die Berichterstattung über ein Unfallopfer: Ein Hubschrauberpilot war über einer Autobahn abgestürzt und bei dem Unfall ums Leben gekommen. Illustriert war der Artikel mit einem Foto des Mannes, das im Stil einer Collage vor das Bild der Absturzstelle montiert war. Der Ausschuss sah darin einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.1, Absatz 2 des Pressekodex. Eine weitere Rüge für die Darstellung eines Unfallopfers erhielt die "Bild"-Regionalausgabe Hamburg. Ebenfalls öffentlich gerügt wurde wiederum "Bild Online" wegen der Berichterstattung über den Tod einer 47-jährigen Frau, die als „Nymphomanin“ bezeichnet wurde.

Eine Rüge erhielt "Bild Online" zudem für die Berichterstattung über einen Autounfall mit sechs Toten. Ein Mann war aus noch ungeklärten Gründen in verkehrter Richtung auf die Autobahn aufgefahren und mit einem Taxi kollidiert. In zwei Artikeln wurden Vorname und abgekürzter Nachname des Unfallverursachers genannt sowie persönliche Details aus seinem Leben; außerdem wurde ein Foto des verstorbenen Geisterfahrers veröffentlicht. Damit verstieß das Mediumg gegen die Ziffer 8, Richtlinie 8.1, Absatz 1 des Pressekodex. Der Ausschuss rügte "Bild"/"Bild Online" für die Berichterstattung über den Prozess gegen einen 76-jährigen Mann, der seine Frau mit einer Axt erschlagen hatte. Das Gericht hatte festgestellt, dass er aufgrund von Demenz und wahnhafter Psychose nicht schuldfähig war. In der Berichterstattung waren Fotos von Opfer und Täter gezeigt worden.

Wegen einer Verletzung des Trennungsgrundsatzes (Ziffer 7 Pressekodex) wurde "IN – Das Star & Style Magazin" gerügt. Die Zeitschrift hatte einen Beitrag über den Besuch von Barbara Becker, der Ex-Frau von Boris Becker, in der Redaktion veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Schmuckkollektion von Barbara Becker vorgestellt.

Statistik: Insgesamt wurden in den drei Ausschüssen 121 Beschwerden behandelt.
Die Ergebnisse: sechs öffentliche Rügen, zwei nicht-öffentliche Rügen, zehn Missbilligungen, 16 Hinweise. 54 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. In sechs Fällen wurden die Beschwerden als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet.
Quelle: Deutscher Presserat, Berlin

Seitennavigation