Tipps & Lesehinweise DPRG-Landesverband Bayern mit kostenloser Rechtsberatung: Über die Stolperdrähte der Juristen hinweg

Mit einer ebenso wichtigen wie neuen Dienstleistung tritt der DPRG-Landesverband Bayern auf Initiative von Christina Kahlert an die Öffentlichkeit: Ab sofort erhalten alle Mitglieder aus dem Freistaat eine kostenlose Rechtsberatung. Ob es um Auskünfte bei Urheberrechten geht, ob für die Verwendung nicht genehmigter Videos jemand haften soll oder ob beispielsweise verschachtelte Nutzungsrechte beachtet werden sollen: Solange der Hamburger Medienrechtsanwalt Rainer Rothe eine Sachlage am Telefon klären kann (040/77 40 82), braucht ein DPRG-Mitglied keine Rechtsanwaltsgebühren zahlen. Die Kosten trägt der Landesverband Bayern.

Wie überraschend verzwickt die Rechtslage sein kann, das führte Rothe auf der Münchner kick-off-Veranstaltung im ARRI-Studio vor. Wo sonst im Herzen Schwabings die ZDF-Sendung „Neues aus der Anstalt“ aufgezeichnet wird, ging es vor rund zwanzig Gästen diesmal um Paragraphen und ihre Auslegung. Zur Frage stand beispielsweise, inwieweit der Betreiber einer Website verantwortlich ist, für die Inhalte, die er auf seiner Seite veröffentlicht. Rothe nannte das Beispiel des Handelsblatts, das innerhalb eines Artikels einen PR-Film der Reederei Maersk verwendete. Würden dort Aussagen getroffen, die deren Konkurrenz schlecht aussehen ließen, könnte das Folgen haben: Das Handelsblatt könnte sich vor Gericht nicht damit herausreden, dass die negative Aussage allein in der Verantwortung von Maersk läge. Da keine ausreichende Distanzierung vorgenommen wurde, würde das Handelsblatt haftbar gemacht.

Oder die DPRG-Veranstaltung mit Rechtsanwalt Rothe selber: Durch die guten Beziehungen von Christina Kahlert war als Location das Studio der bekannten ZDF-Satiresendung ausgesucht worden. Als ein Fotograf für die DPRG davon Bilder machen wollte, bekam Kahlert sofort einen diskreten, aber eindeutigen Hinweis: Das tue leid, aber Fotos der Originalkulisse seien für eine Veröffentlichung nicht zulässig.  Die Reaktion von Rechtsanwalt Rainer Rothe: Im Prinzip herrsche hier Hausrecht, aber bitte, was steht denn im Vertrag drin? Darf die Kulisse vielleicht doch genutzt werden? Und selbst wenn es nicht drin stehe, sei nicht doch immanent eine Erlaubnis erteilt worden, weil dem Studio doch klar gewesen sein muss, dass diese kick-off-Veranstaltung keinen anderen Zweck habe als den, diese neue Dienstleistung der DPRG-Landesgruppe zu verbreiten?

Dieser überraschend aufgetauchte Fall eignete sich tatsächlich bestens dazu, die Schwierigkeiten des Urheber- und Nutzungsrechts von Anfang an durch zu deklinieren. Vor allem aber führte er den Fachbesuchern deutlich vor Augen, wie schnell man sich selbst als vorsichtiger Veranstalter in den Fängen des Rechts verheddern kann. Ein Foto von der Bühne war verboten, in Richtung Zuschauerränge dagegen erlaubt. Die Sitzreihen unterlagen keinerlei Urheberrecht.

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