Tipps & Lesehinweise Neues Gesetz führt Warn-Buttons ein. Bundestag schützt vor Abo-Abzocke im Netz

Verbraucher werden künftig besser vor versteckten Abofallen im Internet geschützt. Der Bundestag beschloss am Freitag ein neues Gesetz, das Online-Anbieter dazu verpflichtet, die Kunden bei Bestellungen jederzeit und deutlich sichtbar auf Kosten hinzuweisen. Ein gültiger Kaufvertrag kommt nur dann zustande, wenn der Kunde auf einen Warnknopf klickt, der ihn über anfallende Kosten und Mindestlaufzeit informiert. Der Opposition geht die Regelung allerdings nicht weit genug.
Den Artikel vom 2. Februar in "Meedia.de" hier online weiterlesen.

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