Recht und PR Mit Recht gegen Rufmord: Ein Leitfaden für PR-Profis

Öffentlichkeitsarbeit ist ein Balanceakt zwischen Informationsvermittlung und Schutz der eigenen Reputation. In einer Zeit, in der sich Nachrichten in Sekundenschnelle verbreiten und die beste Story kommerziellen Erfolg bringt, gerät der gute Ruf von Unternehmen und Personen mit Falschmeldungen oder unfairen Angriffen schnell unter die Räder. Doch wie kann man sich juristisch dagegen wehren?
Heute beleuchte ich einige der juristischen Werkzeuge, die PR-Profis zur Verfügung stehen.

Im dritten Teil erläutert Medienanwältin Patricia Cronemeyer, wie sich Betroffene bei Falschmeldungen mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen können. (Foto: Axel Martens)

Häufig scheuen Kommunikatoren den Einsatz juristischer Mittel, um eine rufschädigende Veröffentlichung zu verhindern oder richtigzustellen. Ein viel gehörtes Argument ist in diesem Kontext die gute Beziehung zur Redaktion, die nicht aufs Spiel gesetzt werden soll. Oder die Furcht, beispielsweise mit einer erfolgreich durchgesetzten Gegendarstellung erst recht ins Visier der Redaktion zu geraten und später eine „Retourkutsche“ zu riskieren.

Teamarbeit schützt

Es gibt eine ganze Reihe von guten Argumenten, in der Medienarbeit auch rechtliche Mittel in Erwägung zu ziehen. Hier hilft ein konstruktiver Austausch von PR- und Rechtsexperten im Vorfeld, um Szenarien zu besprechen und Optionen abzuwägen. Ein gutes Beispiel sind die berüchtigten umfangreichen Fragenkataloge, die Redaktionen verschicken mit der Aufforderung, innerhalb einer sehr kurzen Deadline darauf zu antworten. Schon in diesem Stadium können Juristen die Kommunikations-Verantwortlichen mit Rat und Tat unterstützen. Enthalten bereits die Fragen Unterstellungen oder Falschinformationen? Ist die Deadline angemessen? Für diese und andere Aspekte gibt es rechtliche Regeln, an die auch Journalisten gebunden sind.

Sich wehren verschafft Respekt

Wie reagieren Verlage auf juristische Interventionen? Meine Erfahrung deckt sich nicht mit der eingangs erwähnten Befürchtung, man setze damit den guten Kontakt aufs Spiel. Im Gegenteil. Wer seine Rechte kennt und konsequent durchsetzt, verringert das Risiko, Opfer im täglichen Kampf um Klicks, Auflage und Einschaltquoten zu werden. Haltung verschafft Respekt. Zudem übernehmen in diesem Fall hüben wie drüben die Rechtsexperten die weitere Abwicklung, was den emotionalen Druck nimmt und den Vorgang zur professionellen Routine werden lässt.

Doch was tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen und die unerwünschte Veröffentlichung gedrucktdoder gesendet wurde?

Der juristische Werkzeugkasten

Ein wichtiges Mittel gegen Falschmeldungen ist der Unterlassungsanspruch. Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung verpflichtet sich der Verursacher, bestimmte Äußerungen nicht mehr zu verbreiten, zu veröffentlichen oder diese online zu löschen. Dies kommt insbesondere bei rechtswidrigen Behauptungen zum Einsatz, die Unwahrheiten enthalten oder in unzulässiger Weise in die Privat- oder Sozialsphäre eingreifen. Der Anspruch besteht aber zum Beispiel auch bei Rechtsverletzungen in Bezug auf das Recht am eigenen Bild. Wird die Verpflichtungserklärung nicht abgegeben, kann eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragt werden. Die Gegendarstellung ermöglicht es, einen Sachverhalt aus eigener Sicht darzustellen und sich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen zu wehren. Der Anspruch darauf soll für "Waffengleichheit" sorgen, d.h. er gewährt das Recht, falsche Darstellungen in den Medien auszugleichen. Das Recht auf Gegendarstellung gilt nicht bei Meinungsäußerungen. In der Gegendarstellung muss man exakt Bezug auf die beanstandeten Behauptungen nehmen, es gibt keinen Raum für weitere Diskussionen. Und es ist Eile geboten: Die Gegendarstellung muss unverzüglich nach der Verbreitung (in der Regel zehn Tage nach Kenntnis der Veröffentlichung) verlangt werden. Die Durchsetzung einer Gegendarstellung ist per Eilantrag im Schnellverfahren möglich.

Ein weiterer wichtiger Hebel ist die Richtigstellung oder der Widerruf. Wenn eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde, die nachweislich unwahr ist, besteht ein Anspruch auf Berichtigung. Hierbei wird der Verlag verpflichtet, die falsche Behauptung zu berichtigen und sich von der ursprünglichen Berichterstattung zu distanzieren. Dies kann durch Widerruf (wenn die Äußerungen komplett falsch sind) oder durch Richtigstellung (wenn Teile der Behauptungen falsch sind) erfolgen. Ein Schnellverfahren ist hier nicht möglich, es bedarf eines Hauptsacheverfahrens.

Wird durch die Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht verletzt und entsteht dem Betroffenen daraus ein materieller Schaden, kann ein Schadensersatz verlangt werden. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen und schuldhaftem Handeln kann für Personen (nicht für Unternehmen!) ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung bestehen.

Die Anwendung dieser Instrumente erfordert juristische Sorgfalt und Präzision. Daher ist es ratsam, bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Berichtigungen und Schadensersatzansprüchen juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der beste Schutz vor Falschmeldungen und unfairen Angriffen ist eine vertrauensvolle und konstruktive Teamarbeit von Kommunikations- und Rechtsexperten.

Über die Autorin: Dr. Patricia Cronemeyer ist seit 2009 als Rechtsanwältin selbstständig. Ihre Schwerpunkte sind das Medien- und das Persönlichkeitsrecht. Zu ihren Mandantinnen und Mandanten gehören neben Unternehmen und Agenturen auch zahlreiche Persönlichkeiten aus dem deutschen und dem internationalen Showbusiness. Anfang 2022 gründete Patricia Cronemeyer zusammen mit der Rechtsanwältin Verena Haisch die Kanzlei Cronemeyer Haisch mit Büros in Hamburg und in Hollywood/Los Angeles. Speziell zum Thema „PR und Recht“ bietet Patricia Cronemeyer Beratung und Vorträge an. Zur Website der Kanzlei geht es hier, per E-Mail ist sie unter dieser Adresse zu erreichen.

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