Kommentare Kommentar: Kultur der Finanzkommunikation...

Foto: Leis...oder Finanzkommunikation für Endverbraucher. Die Initiative der DVFA, ein Committee aus Anlage- und Kommunikationsexperten zu gründen, um Grundsätze effektiver Finanzkommunikation zu formulieren, ist höchst begrüßenswert. Anwender sollten jedoch bedenken, dass mit deren Vorgabe nicht alle Adressaten effektiver Finanzkommunikation angesprochen sind. Die DVFA-Grundsätze sind betont aus der Perspektive institutioneller Investoren und Analysten erarbeitet und formulieren vor allem deren Informationsbedarf. Sie sind insofern auch sehr anspruchsvoll. Aber sie decken nicht gleichermaßen die Ansprüche des privaten Anlegers.

Im WpHG ist vom „verständigen Anleger“ die Rede, was immer das sein mag. Aber sicherlich ist damit nicht der Analyst mit seinem Spezial-Know-how gemeint, nicht eine solche Ausnahmeerscheinung, sondern eher ein ganz „normaler Mensch“, der sich gerne mehr für Aktien interessieren würde, wenn das Dargebotene - besonders in aktuellen Informationen der Emittenten - für ihn verständlicher und vertrauenerweckender aufbereitet wäre. Anders als für Analysten genügt ihm nicht, wenn in einer Ad-hoc-Mitteilung gesagt wird, das operative Ergebnis sei gegenüber dem Vorjahr um 77 Prozent gestiegen und habe die Konsens-Erwartungen von Analysten übertroffen.

Es ist schon fast vorbildlich, daß dieser Emittent überhaupt auf den Vergleich mit den Markterwartungen hinweist. Aber, warum nennt er nicht die – in diesem Fall kursrelevante – Vergleichszahl, damit auch der private Anleger einschätzen kann, wie kursrelevant die neue Information ist? Der Analyst mit seinen ausgefeilten Tabellen für alle wichtigen Zahlen findet in jedem Zahlensalat die kursrelevante neue Information. Ihm die Arbeit zu erleichtern, stellt jedenfalls andere Anforderungen an die Kommunikation als die Versorgung des Endverbrauchers (der oft in langen Texten vergeblich sucht, wo eigentlich die erheblich kursrelevante und dem Markt noch nicht bekannte neue Information versteckt ist).

Unter diesem Aspekt empfiehlt sich für Emittenten, als Ergänzung zu den DVFA-Grundsätzen auch die Richtlinie zur ordnungsmäßigen Ad-hoc-Publizität des DRPR zu beachten. Die dort formulierten Gebote sind nicht nur für Ad-hoc-Mitteilungen relevant und mehr auf den Endverbraucher als auf die Professionals ausgerichtet.  Denn - trotz allen Übergewichts der Professionals: Zur Verbesserung der deutschen Aktienkultur  brauchen wir auch das Vertrauen der Endverbraucher, des „verständigen Anlegers“.

Josef Leis Finanzkommunikation, Düsseldorf
finanzkommunikation@t-online.de

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