Internes - aus Redaktion + Verlag Agenturen mit PR-Volontariats-Bezahlung nach DJV-Regeln bitte melden!

Der Artikel von Dominik Ruisinger "Das PR-Volontariat und das Sozialamt" veranlasst das "PR-Journal" doch noch zu einer Jahresendaktion der besonderen Art - natürlich kann man auch das neue Jahr damit (gut) beginnen: Wir bitten alle PR-Agenturen und PR-Berater sowie auch die Pressestellen von Unternehmen, Verbänden und Behörden, die sich bei der monatlichen Bezahlung ihrer PR-Volontariate/Trainees nach den Empfehlungen des DJV Deutscher Journalistenverband richten (1. Jahr: ab 1.583 Euro; 2. Jahr: 2.034 Euro), sich per Mail bei uns zu melden (direkt hier: pr-volontariat@pr-journal.de).

Wir machen dann daraus zum Jahresanfang eine Liste (getrennt nach Agenturen und Pressestellen). Dies ermöglicht eine Transparenz 2.0, wie sie ja sein sollte, hilft den Bewerbern bei der richtigen Auswahl und unterstützt nicht zuletzt auch die Reputation der Ausbilder. Denn gute, solvente Ausbilder müssen keine Dumpinglöhne anbieten. Wir werden natürlich darauf hinweisen, dass, wer nicht in der Liste steht, seine Volontariatsbezahlung nicht zwangsläufig nicht nach den DJV-Regeln leistet.

Wer will kann auch zusätzlich bestätigen, dass er PR-Praktika nur für eine monatliche Mindestbezahlung nach der 400-Euro-Regelung anbietet. Denn auch das ist wichtig und wird leider oft nicht so gehandhabt. PRJ-Chefredakteur Gerhard A. Pfeffer würde sich über eine möglichst große Beteiligung freuen, denn in seinen 46 PR-Berufsjahren war die Unterstützung des PR-Nachwuchses immer eine wichtiger Teil seines PR-Engagements.

 

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