Medien Wiedereinführung bundeseinheitlicher Presseausweis

Die Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises ist beschlossene Sache. Festgelegt hat das die Innenministerkonferenz. Seit 2008 hatte es keinen einheitlichen Presseausweis mehr gegeben. Die neue Praxis wird unter dem Dach des Deutschen Presserates eingeführt. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleichtern, anerkannte Vertreterin beziehungsweise anerkannter Vertreter der Presse zu sein. Ein wesentlicher Kern der Vereinbarung ist die Einführung einer „Ständigen Kommission“. Sie wird unter anderem darüber entscheiden, welche Antrag stellenden Presseverbände die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ausgabeberechtigung der bundeseinheitlichen Presseausweise erfüllen und ist paritätisch mit je zwei vom Deutschen Presserat und von der Innenministerkonferenz (IMK) entsandten Mitgliedern besetzt.

„Wir freuen uns sehr, dass es nach vielen Jahren des Stillstands gelungen ist, sich mit dem Deutschen Presserat auf ein transparentes Verfahren nach objektiven Kriterien zu einigen. Wir müssen die Arbeit der hauptberuflichen Journalisten schützen, dazu gehört natürlich ein bundeseinheitlicher und damit für die Presse genauso wie für die Behörden verlässlicher Presseausweis“, so der für dieses Projekt federführende Minister für Inneres und Sport aus Niedersachsen, Boris Pistorius. Der aktuelle IMK-Vorsitzende, Saarlands Innenminister Klaus Bouillon sagt: „Durch die neue Praxis können künftig alle Pressevereinigungen, die die in der Vereinbarung enthaltenden Voraussetzungen erfüllen, als ausgabeberechtigt anerkannt werden.“

Der Deutsche Presserat, die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, begrüßt die Vereinbarung mit der Innenministerkonferenz: „Wir fördern damit die professionelle journalistische Arbeit ganz praktisch und verwirklichen damit eines unserer wesentlichen Ziele“, sagt Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats. „Das Verfahren, auf das wir uns mit der IMK verständigt haben, legt transparente Kriterien fest, nach denen Journalistinnen und Journalisten einen Presseausweis beantragen und Medienverbände einen solchen in Zukunft ausstellen können. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten und trägt damit auch zu höherer Akzeptanz journalistischer Arbeit bei“, betont Haß.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt die Entscheidung der Innenministerkonferenz (IMK) für die Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises. „Das macht den Presseausweis wieder zum vollwertigen Recherchewerkzeug für Journalistinnen und Journalisten“, kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.

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