Medien Verlag Rommerskirchen gegen DJV: einstweilige Verfügung und Schadensersatzklage

Journalist Titel 1611Die November-Ausgabe des Medienmagazins „journalist“ ist auf dem Markt, produziert vom New Business Verlag GmbH & Co. KG in Hamburg. Damit ist zum ersten Mal seit gut 50 Jahren eine Ausgabe der Mitgliederzeitung des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV), der auch der Herausgeber ist, nicht im Remagen-Rolandsecker Verlag Rommerskirchen erschienen. Bedingt durch immer geringere Umfänge hatte sich der DJV sich im Laufe des Jahres 2016 dazu entschieden, seinem langjährigen Verlagspartner Rommerskirchen zu kündigen und sich mit New Business einen neuen Verlag zu suchen (wir berichteten). Die redaktionelle Verantwortung für die Novemberausgabe hatte Matthias Daniel übernommen, der zuvor auch Chefredakteur des „journalist“ war, als der noch vom Verlag Rommerskirchen produziert wurde. Doch ob Daniel nun weiterhin als Chefredakteur agieren kann, ist derzeit offen. Wie „meedia.de“ am 14. November berichtet, hat Rommerskirchen vor dem Arbeitsgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen seinen alten Chefredakteur erwirkt, die vorerst verhindert, dass Daniel weiterarbeiten kann.

Laut „meedia.de“ betonen sowohl New Business wie auch der DJV, „dass die vorübergehende Entscheidung des Arbeitsgerichts in Bonn zwar bedauerlich sei, allerdings keinerlei Auswirkungen auf die Produktion der nächsten Ausgabe haben solle“.

Der vom DJV angestrebte Wechsel des Verlags für die Produktion des „journalist“ wirbelt also weiterhin erheblich Staub auf. Zwar soll Rommerskirchen der gesamten „journalist“-Redaktion gekündigt haben, allerdings unter Einhaltung der Kündigungsfristen, die teilweise noch ins Jahr 2017 reichen sollen. Chefredakteur Daniel hatte daraufhin seinerseits fristlos gekündigt, um beim New Business-Verlag seine Arbeit aufnehmen zu können. Dagegen hat Rommerskirchen nun die einstweilige Verfügung erwirkt.

Doch damit nicht genug, denn in der kommenden Woche steht bereits der nächste Gerichtstermin an. Am 23. November wird vor dem Landgericht Bonn über die Schadensersatzklage über rund 700.000 Euro verhandelt, die Rommerskirchen gegen den DJV angestrengt hat. Nach Informationen von „meedia.de“ soll der DJV seinerseits mit einer eigenen Klage reagiert haben, um die Wirkung seiner Sonderkündigung gerichtlich bestätigt zu bekommen.

Zu allem Überfluss werden die Bezieher des „journalist“ im Dezember wohl zwei Ausgaben im Briefkasten haben. Denn der Verlag Rommerskirchen hatte angekündigt, dass er eine eigene Doppelausgabe für November und Dezember 2016 herausbringen möchte. Weitere Hintergründe zum Thema finden sich direkt bei „Meedia.de“.

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