Medien Verlag Rommerskirchen klagt gegen DJV auf Schadensersatz

Journalist Titel August16Die Leser des „journalist“ müssen sich weiter gedulden, bis sie wieder ein gewohnt umfangreiches Heft mit 80 oder mehr Seiten in den Händen halten können. Auch für den Monat August produzierte der Verlag Rommerskirchen wieder nur eine Sparausgabe mit 36 Seiten. Hintergrund sind wegbrechende Anzeigen, die den Verlag nach seiner Darstellung seit Monaten dazu zwingen, den Umfang Fachmagazins deutlich zu reduzieren. Der DJV ist damit nicht einverstanden und verkündete Anfang Juli die Kündigung des seit 1967 bestehenden Vertrages mit dem Verlag Rommerskirchen zum 30. September 2016. Ab Oktober soll der „journalist“ vom Hamburger New Business Verlag GmbH & Co. KG produziert werden. Rommerskirchen legte Widerspruch ein und verwies darauf, dass der Vertrag aus seiner Sicht bis 2020 gelte (wir berichteten). Anschließend entließ er die für den „journalist“ zuständigen Redaktionsmitglieder und erwog eine Klage gegen die Kündigung. Nach Informationen von „Meedia.de“ folgte nun aber zunächst eine Schadensersatzklage gegen den DJV.

Von einer Millionensumme ist die Rede. Hintergrund der Schadensersatzklage seien, so berichtete „Meedia.de“, nicht eingehaltene Absprachen zur Öffentlichkeitsarbeit. Rommerskirchen wird mit der Aussage zitiert, die unabgesprochenen Statements des DJV hätten zu weiteren Verlusten aus dem Anzeigengeschäft geführt.

Wie es weitergeht, ist offen und spannend, da der 30. September unweigerlich näher rückt. Eine Stellungnahme seitens des DJV zur neuen Entwicklung gab es bisher nicht. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird immer wahrscheinlicher, ob nur zum Streitpunkt Schadensersatz oder auch zur Kündigung wird sich zeigen. Den ausführlichen Bericht können Sie direkt bei „Meedia.de“ lesen.

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