Branche Klage von Bosch gegen Ketchum Pleon wird wohl abgewiesen

Das sieht nicht gut aus für den Kläger. Interpretiert man die Aussagen des Richters bei der Verhandlung am Landgericht Düsseldorf richtig, wird die Klage von Ingo Bosch gegen seinen früheren Arbeitgeber Ketchum Pleon beziehungsweise die Muttergesellschaft BBDO abgewiesen. Auch die Einschätzung der Betroffenen geht in diese Richtung. Ein Vergleich, den der Richter zuvor angeregt hatte, kam nicht zustande, da BBDO ablehnte. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung der Klage steht aber noch aus, sie wird für Ende Oktober erwartet. Doch wurde im Verlauf des Termins klar, dass der Richter die Rechtslage zu Gunsten von BBDO auslegen wird.

Der Hintergrund für den Rechtsstreit: Bosch ging beim Verkauf seiner Anteile im Jahr 2011 leer aus. Ursache war, dass die Agentur Ketchum Pleon in jenem Jahr ein Minus von 21 Millionen Euro machte – und das obwohl das Management am 23. Dezember 2011 wohl noch von einem Gewinn von rund 800.000 Euro ausgegangen war. Einige Abschreibungen – darunter eine in Höhe von 18 Millionen Euro für das österreichische Tochterunternehmen Publico –, die dann noch bis zum Ende des Geschäftsjahrs geltend gemacht wurden, sorgten dafür, dass das Jahresergebnis plötzlich im Minus lag. Die Anteile des Managers, der zwölf Jahre in Diensten der Agentur stand, waren damit wertlos. Boschs Klage zielt darauf, die Rechtmäßigkeit der hohen Abschreibungen zu beanstanden. Zumal im Folgejahr der Gewinn wieder auf über drei Millionen Euro hoch schnellte. Mit Bosch hofften auch die früheren Ketchum Pleon-Manager Frank Behrendt, Timo Sieg und Ralf Langen auf einen positiven Bescheid. Sollte es wider Erwarten noch dazu kommen, wollen auch sie Klage einreichen.

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