Tipps & Lesehinweise Förderung von Unternehmensberatungen novelliert

Zum Jahresbeginn hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) neue Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen verabschiedet. Mit dem neuen Programm werden die bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, umgesetzte „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen“ und die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreuten Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ in einer Fördermaßnahme gebündelt. Das neue Programm wird künftig ausschließlich durch das BAFA umgesetzt. Indem die Kosten für eine Unternehmensberatung bezuschusst werden, sollen kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe (KMU) dazu motiviert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Den Unternehmen soll hierdurch der Zugang zu unternehmerischem Know-how erleichtert werden. Zudem sollen sie dabei unterstützt werden, besser auf die Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und des demografischen Wandels zu reagieren. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu erhöhen. Das Programm wird neben Mitteln aus dem Bundeshaushalt überwiegend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Die Förderung richtet sich an neu gegründete Unternehmen sowie bereits am Markt etablierte kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die die EU-KMU-Kriterien erfüllen.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und zum Verfahren können über das Servicetelefon des BAFA unter 06196 / 908-1570 abgerufen werden oder finden sich auf der BAFA-Website.

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