Unternehmen Verschlankung des Unternehmensreportings Institutionen fordern Erleichterungen
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- von Manfred Piwinger, Wuppertal
Das Finanzreporting scheint zu komplex zu sein. Immer häufiger sprechen sich Institutionen wie das Deutsche Aktieninstitut (DAI), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) oder das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) für eine Entschlackung der Finanzberichterstattung aus und haben entsprechende Studien hierzu erstellt.
„Wir haben in den vergangenen Monaten ein paar Dutzend Gesetzesstellen ausgemacht, die der deutsche Gesetzgeber entschlacken könnte“, heißt es in einem Statement des BaFin-Präsidenten Mark Branson anlässlich der Jahrespressekonferenz am 14. Mai 2024. Weiter sagte er: „Wir müssen auch deshalb die Komplexität der Regulierung reduzieren, weil sie diskriminierend wirkt. Sie erschwert jungen Unternehmen den Markteintritt. Und sie belastet generell kleine Unternehmen besonders stark.“ Weniger Komplexität bedeutete aber auch, nicht mehr alles bis ins letzte Detail auszubuchstabieren.
Anpassungsbedarf auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Auch in einer weiteren Studie, die das Deutsche Aktieninstitut am 25. Juni 2024 vorstellte, heißt es. „Die Dichte der Berichterstattung ist deutlich zu hoch und nicht zielführend. Eine erneute praxisgerechte Überarbeitung wäre notwendig.
Die betreffende Studie „Unternehmen & ESG – Transformation oder nur Berichterstattung“ wurde gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Müller vorgestellt und zeigt, dass es ungeachtet der Unterstützung der Transformation seitens der Unternehmen noch Anpassungsbedarf bei der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt. Positiv sei zu vermerken, dass Unternehmen schon jetzt Key Performance Indicators (KPIs) aus den Bereichen Enviroment, Social und Governance (ESG) in der Unternehmenssteuerung verwenden. Nachfolgende Anpassungen in der Berichterstattung hält das Deutsche Aktieninstitut für zielführend: Eine deutliche Verschlankung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS), eine praxisorientierte Überarbeitung der Taxonomie-Berichterstattung durch die EU-Kommission in enger Abstimmung mit den Unternehmen.
Die Studie des Deutschen Aktieninstituts ist hier als PDF von der Website des Instituts abrufbar. Sie baut auf eine Studie von 2022 auf und betrachtet neben den Fragen zu grundsätzlicher
Stärkere Quantifizierung der Berichtsinhalte
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive / SDRS) wird die Rechenschaftspflicht der Unternehmen mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitern. Die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben sollen durch eine stärkere Quantifizierung der Berichtsinhalte gestärkt werden. Die Berichtsinhalte gelten beginnend ab dem 1. Januar 2024 für große Unternehmen.
Die Umsetzung hat nicht nur für die berichtspflichtigen Unternehmen, sondern auch für den Berufstand der Wirtschaftsprüfer eine zentrale Bedeutung. Als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig der Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer tätig werden. Das Prüfungsurteil zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll in einem separaten Prüfungsvermerk erteilt werden. Eine Integration in den Bestätigungsvermerk ist nicht vorgesehen.
Und noch etwas: Zukünftig sollen neu bestellte Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen dürfen, die zusätzlich zum Wirtschaftsprüferexamen eine zusätzliche (freiwillige) Prüfung für Nachhaltigkeitsberichte abgelegt haben (IDW-Presseinformation vom 22.März 2024(IDW-Presseinformation vom 22.März 2024). Die im Jahr 2022 neu aufgenommene Empfehlung A.5 DCGK sieht ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften vor, dass im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und Risikomanagements beschrieben werden. Ferner soll, ebenfalls im Lagebericht, die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden. In einem Positionspapier vom 15. Dezember 2023 „Compliance-Kultur in deutschen Unternehmen verbessern – Zur Empfehlung A.5 DCGK“ hat das IDW seine Haltung zu den einzuführenden Neuerungen erläutert.
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