Deutscher Corp Governance Kodex SchriftzugDie Regierungskommission hat am 28. April dieses Jahres eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) vorgestellt. Das Regelwerk mit Empfehlungen für die Führung börsennotierter deutscher Unternehmen wurde gründlich überarbeitet. Die Fassung 2022 ist die 15. Fassung des DCGK. Diese Fassung wurde am 17. Mai beim Bundesjustizministerium eingereicht, ist aber noch nicht freigegeben beziehungsweise im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Bis dahin behält die Fassung 2020 ihre Gültigkeit. Alle Kodexversionen lassen sich in voller Länge auf der Website zum DCGK einsehen und nachlesen.

Die nun von der Regierungskommission vorgelegte Neufassung ist ein besonders wichtiger Schritt in der Entwicklung des Kodex. Inhaltlich stechen dabei neue Regeln bezüglich der Verankerung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit hervor. In der Unternehmensstrategie sollen neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch relevante ökologische und soziale Ziele angemessen mit berücksichtigt werden. Zusätzlich dargestellt werden sollen auch Chancen und Risiken, die sich aus den Feldern Soziales und Umwelt ergeben. Der neue Kodex empfiehlt, dass im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems einschließlich (!) des Compliance Management-Systems beschrieben werden.

Der Kodex selbst besteht aus drei verschiedenen Elementen. Zum einen beschreibt er gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung), die im Wesentlichen im Aktiengesetz geregelt sind. Als weitere Elemente erhält er international und national anerkannte Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung in Form von Anregungen und Empfehlungen.

Der Kodex besitzt über die sogenannte Entsprechenserklärung gemäß Paragraph 161 des Aktiengesetzes eine gesetzliche Grundlage. Im Gegensatz zu gesetzlichen Vorschriften sind die Empfehlungen und Anregungen nicht verbindlich. Allerdings sind Abweichungen zu den Empfehlungen (nicht zu den Anregungen) zu begründen („Comply or Explain“) und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung im Jahresabschluss zu veröffentlichen.


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