BDO Deutschland LogoNachhaltigkeit kann nicht länger nur als ein neuer Trend betrachtet werden, sondern findet langfristig Einbindung in die Unternehmen. Dementsprechend berichten immer mehr Unternehmen freiwillig über ihre nichtfinanziellen Leistungen in einem Nachhaltigkeitsbericht. Inzwischen sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, neben ihrer bisherigen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung zusätzliche Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) in Form von nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärungen zu erfüllen. Nachfolgend wird dazu eine Studie vorgestellt, die die nichtfinanzielle Berichterstattung der DAX 160-Unternehmen untersucht und nach bestimmten Kriterien analysiert. (Quelle: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

In die Studie wurden alle Unternehmen einbezogen, die am 30. Juni 2020 im DAX 160 der Deutschen Börse AG gelistet waren und bis zu diesem Zeitpunkt ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung und/oder ihre nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung veröffentlicht hatten. In der Analyse wurden die Nachhaltigkeitsberichte sowie die nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärungen nach dem CSR-RUG untersucht und anhand verschiedener Kriterien ausgewertet. Grundlage der analysierten Vergütungsberichte bildeten alle DAX 160-Unternehmen mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, ob sie zur Abgabe einer nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung verpflichtet waren.

Fazit

Anhand der Ergebnisse der durchgeführten Studie lässt sich festhalten, dass in den nichtfinanziellen Berichterstattungen zum Teil deutliche Unterschiede bestehen. So wurde zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung diese bereits zu 38 Prozent (Nachhaltigkeitsberichte) respektive 74 Prozent (nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärungen) einer externen Prüfung unterzogen. Diese Prüfungen dienten zu 100 Prozent beziehungsweise zu 91 Prozent der Erzielung einer begrenzten Sicherheit basierend auf dem Prüfungsstandard ISAE 3000 (Revised).

In nur 48 Proeznt der analysierten Nachhaltigkeitsberichte wurde das aktuelle Thema der Menschenrechte als wesentlich eingestuft. In der gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattung war das Thema der Menschenrechte mit 87 Prozent deutlich etablierter als in der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies vor dem Hintergrund eines möglichen sogenannten Lieferkettengesetzes (Sorgfaltspflichtengesetzes) verändern könnte.

Zudem wurden in lediglich 32 Prozent der ausgewerteten Vergütungsberichte nachhaltigkeitsbezogene KPIs in ein variables Vergütungssystem einbezogen. In diesen analysierten Vergütungsberichten wurde nur zu neun Prozent das Ausmaß und der Zeithorizont der zugrundeliegenden Zielsetzung beschrieben. Mit dem ARUG II und der darin geforderten Verknüpfung der Vorstandsvergütung mit einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung könnte jedoch ein Indiz bestehen, dass künftig vermehrt nachhaltigkeitsbezogene KPIs einbezogen werden.

Die Studie „Quo Vadis? Die nichtfinanzielle Berichterstattung im DAX 160“ ist unter diesem Link in Gänze abrufbar.

Hinweis zur Quelle: Der Beitrag fußt auf einem Bericht von Nils Borcherding, Senior Manager Professional Practice & Governance sowie Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO, auf der Website der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.


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