Im Hinblick auf Sustainable Finance sind laut Bankenverband und BaFin Neuerungen zu erwarten. (Bildquelle: Bankenverband)

In den nächsten Monaten sind hinsichtlich nachhaltiger Geldanlagen (Sustainable Finance) einige neue Entwicklungen zu erwarten. Darauf haben jetzt der Bankenverband (27. Januar) und ebenso die BaFin (5. Februar) hingewiesen. Bekanntlich soll ab März 2021 die Offenlegungsverordnung der Europäischen Union für mehr Transparenz bei nachhaltigen Geldanlagen sorgen. Dann müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater schrittweise nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf ihrer Internetseite, in vorvertraglichen Dokumenten und ab 2022 auch in regelmäßigen Berichten  offenlegen (siehe Bericht im „PR-Journal“). Eine weitere geplante Neuregelung sieht zudem vor, dass Anlageberater ihre Kunden schon im Beratungsgespräch zu einem Wertpapiergeschäft nach ihren Nachhaltigkeits-Präferenzen fragen müssen.

Der Bankenverband unterstützt das Ziel der EU-Kommission, mit der Taxonomie ein Klassifizierungssystem mit einheitlichen Begrifflichkeiten zu schaffen. Die BaFin erläutert auf ihrer Internetseite, worauf Anleger bei nachhaltigen Investments achten sollen. Denn schließlich bergen auch „grüne“ nachhaltige Geldanlagen Risiken für Anleger. Gerade auf die Banken kommt mit der Taxonomie einiges zu. Für den Finanzsektor als besonders interessant bezeichnet der Bankenverband den jüngst veröffentlichten Abschlussbericht eines Projekts der United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI) und der Europaen Banking Federation (EBF). Nach den dabei gewonnen Erkenntnissen liegen die Hauptvorteile der Taxonomie darin:

  • den Kunden Orientierungshilfe zu geben; je besser dies gelingt, umso mehr Vertrauen kann aufgebaut werden,
  • eine homogene Bewertung der Umweltperformance und Übergangspfade der Kunden zu ermöglichen, die Verfügbarkeit und Qualität von Unternehmensdaten für Nachhaltigkeit zu verbessern,
  • gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Bankenbrache zu schaffen
  • und last but not least das berüchtigte „Greenwashing“ zu reduzieren, wenn nicht sogar zu verhindern

Das Projekt benennt zudem eine Reihe von operativen Herausforderungen und Empfehlungen für die weitere Arbeit mit der Taxonomie. Beispielsweise die Umsetzung der Empfehlungen für den Bankensektor. In dessen Blickpunkt stehen dabei die Möglichkeiten methodischer Datenerhebung für Taxonomie-relevante Informationen sowie die Ausarbeitung von Branchenrichtlinien für die Umsetzung und Anwendung der EU-Taxonomie.

Grundsätzlich liegt der Fokus der Taxonomie auf der Geldanlegeseite, die Anwendung der Taxonomie im Kreditgeschäft ist freiwillig.


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