ESMA LogoDie Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat börsennotierte Emittenten in einem Public Statement vom 20. Mai dazu aufgerufen, in den anstehenden Halbjahresfinanzberichten transparent darzustellen, wie sich die Corona-Pandemie auf ihr Geschäft auswirkt. Das Public Statement bezieht sich sowohl auf nach IAS 34 Interim Financial Reporting erstellte Zwischenabschlüsse als auch auf Zwischenlageberichte.

Die ESMA betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, relevante und verlässliche Informationen bereitzustellen. Dies könne dazu führen, dass Emittenten ihre Halbjahresfinanzberichte innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens später als üblich veröffentlichen; eine unverhältnismäßige Verzögerung sollten sie jedoch vermeiden.

Die ESMA weist darauf hin, dass Emittenten in den Halbjahresabschlüssen dazu verpflichtet sein können, in einem Umfang über die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berichten, der über die Mindestangaben nach IAS 34 hinausgeht.


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