Unternehmen Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht

Die von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 16. Dezember 2019 beschlossene Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 20. März im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht. Es handelt sich um die erste grundlegende Überarbeitung des Kodex seit seiner Einführung im Jahr 2002. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen nach § 161 AktG jährlich eine Erklärung darüber abzugeben, welchen Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde sowie welche Empfehlungen nicht angewendet wurden und warum nicht.

Inhaltlich hat der Kodex wesentliche Änderungen erfahren. So wurde die Kategorie der "Grundsätze" (Principles) eingeführt, die zum einen eine Informationsfunktion haben und zum anderen auch Grundlage der Empfehlungen und Anregungen sind. Die Grundsätze bilden inhaltlich wichtige rechtliche Rahmenbedingungen der Corporate Governance in Deutschland ab. Im Gegenzug wurde weitgehend auf die Wiedergabe gesetzlicher Bestimmungen verzichtet, die nicht die Qualität von Grundsätzen haben, um die Handhabung des Kodex zu erleichtern.

Weitgehend neu gefasst wurde auch der Abschnitt zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Kodex wurde dabei an das neue Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie angepasst. Insoweit wurden die Konzepte der vom Aufsichtsrat für den Vorstand festzulegenden Ziel-Gesamtvergütung sowie deren zusätzliche Begrenzung durch eine Maximalvergütung eingeführt.

Darüber hinaus benennt der Kodex auch erstmals konkrete Indikatoren zur Beurteilung einer fehlenden Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat.