Unternehmen Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Den Deutschen Corporate Governance Kodex gibt es seit 2002. Aktuell hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) die 14. Fassung dieses Regelwerks beschlossen und die neue Fassung dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Prüfung übermittelt. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten. Der dem Ministerium vorgelegte Kodex wurde zusammen mit einer Begründung auf der Website der Regierungskommission veröffentlicht.

Einen Schwerpunkt setzt die Regierungskommission laut einer von ihr herausgegebenen Pressemitteilung in der Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseigner im Aufsichtsrat. Ein weiterer Schwerpunkt wird mit der Neufassung der Empfehlungen zur Vorstandsvergütung gesetzt. Schließlich wird unter anderem auch die Berichterstattung über die Corporate Governance vereinfacht, die nur noch in der Erklärung zur Unternehmensführung erfolgen soll, was zu einer wesentlichen Vereinfachung der Berichtspflicht führt.

Das Regelwerk Deutscher Corporate Governance Kodex enthält vor allem Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Unternehmen zur guten Unternehmensführung. Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen (§ 161 Aktiengesetz) und auf der Internetseite dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen (Entsprechenserklärung).