Unternehmen Zum neuen Jahr: Vereinfachte Berichtsformate für Unternehmen in der EU

EU Fahne 2020Börsennotierte Unternehmen haben sich ab dem Geschäftsjahr 2020 auf eine weitere Neuerung einzustellen. Diesmal betrifft es die Einführung eines neuen EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformats (Europaen Single Electronic Format, EFEF). Mit dieser Verordnung werden alle börsennotieren Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresfinanzberichte, die am 1. Januar 2020 beginnen, in XHTML (Extensible Business Reporting Language) zu erstellen. Die dafür verwendete Basistaxonomie baut auf der IFRS-Taxonomie auf und ist eine Erweiterung derselben.

In Deutschland betrifft dies auch handelsrechtliche Einzelabschlüsse börsennotierter Unternehmen. Der Gesetzgeber verspricht sich davon eine Vereinfachung der Berichterstattung und eine Erhöhung der Transparenz; zudem eine erleichterte Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit der nach IFRS erstellten Jahresabschlüsse europäischer Unternehmen. Zunächst sind nur die Komponenten Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz detailliert zuzuordnen. Eine Zuordnung der Anhang-Angaben ist erst ab 2022 geplant. Die ESFS-Angaben sind verpflichtend in dem digitalen Berichtsformat XHTML zu erstellen und prüfungspflichtig. Dieses Format erlaubt es, die Geschäftsberichte zu strukturieren und maschinenlesbar zu machen und ist ein weiterer Schritt weg von den analogen Berichtsformaten. Im Vorfeld hatte es auch kritische Stimmen gegeben, die eine Mehrbelastung für die Unternehmen kommen sahen.