Unternehmen Orientierung zum Thema Nachhaltigkeitsrisiken: BaFin veröffentlicht neues Merkblatt

BaFin LogoDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt am Main hat dieser Tage ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zur Konsultation veröffentlicht. Für Kommunikations-Controlling und Finanzkommunikation eröffnet sich damit ein neues Fenster. Mit dem Merkblatt möchte die Aufsicht den Unternehmen eine Orientierung im Umgang mit dem immer wichtigeren Thema „Nachhaltigkeitsrisiken“ geben. Die beaufsichtigten Unternehmen werden darin aufgefordert, einen ihrem Risikoprofil angemessenen Ansatz zu entwickeln, nachprüfbar zu dokumentieren und im Zeitablauf sich an veränderte Gegebenheiten anzupassen.

Und das, obwohl die BaFin einräumt, „dass Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund der häufig fehlenden historischen Datengrundlage, der zu vielen zu berücksichtigenden Faktoren und diverser Unsicherheiten über zukünftige Klima- und Politikszenarien teilweise schwer zu messen und zu steuern sind.“ Nachhaltigkeit sollte sich aber nicht in Klimafragen erschöpfen; auch andere ökologische und soziale Trends können laut BaFin gravierende Finanzrisiken für beaufsichtigte Unternehmen darstellen. Aus ihrer Sicht sind daher alle ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) zu berücksichtigen. Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne dieses Merkblattes sind in einer sehr weiten Definition „Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.“

Die BaFin sieht Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt der bekannten Risikoarten. Eine separate Risikoart „Nachhaltigkeitsrisiken“ wird abgelehnt und damit begründet, dass Nachhaltigkeitsrisiken auf alle bekannten Risikoarten einwirken und eine Abgrenzung kaum möglich wäre. An mehreren Stellen wird in dem Merkblatt im Übrigen das Reputationsrisiko erwähnt. So heißt es beispielsweise auf Seite 12 des 33-seitigen Merkblatts, Reputationsrisiken seien ein wesentlicher Aspekt von Nachhaltigkeitsrisiken. Aber auch das Unterlassen ausreichender nachhaltiger Aktivitäten in der Außen- und Innenwahrnehmung, welches Vertrauensverluste bei Kunden und Mitarbeitern nach sich ziehen kann, stellt gemäß BaFin ein wesentliches Reputationsrisiko dar.

Die Verantwortung für die Geschäfts- und Risikostrategie und deren Kommunikation und Umsetzung im Unternehmen (Risikokultur) obliegt demgemäß bei der Geschäftsleitung. Weiter heißt es: „Der von der Geschäftsleitung definierte Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sollte dem eigenen Management, den Mitarbeitern sowie Kunden und Investoren klar kommuniziert werden.“

Von Unternehmen wird in der Fassung des Merkblatts verlangt, Methoden und Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung und Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Im Rahmen der Risikoberichterstattung sollten Nachhaltigkeitsrisiken hinreichend adressiert werden. Außerdem sei zu prüfen, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken in die vorhandene interne Berichterstattung im Rahmen der bestehenden Berichtswege eingezogen werden können. Die BaFin sieht ihr Merkblatt als sinnvolle Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Auf der BaFin-Website steht das Merkblatt zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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