Unternehmen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Munich Re veröffentlicht Liste mit kooperierenden Journalisten

Piwinger Manfred querNach dem seit 2017 geltenden CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) erscheinen nun vermehrt Geschäftsberichte, die die mit der CSR-Richtlinie verbundenen Auflagen erfüllen müssen. Eifriger Leser dieser Berichte ist der Wuppertaler Publizist und Unternehmensberater Manfred Piwinger (Foto). Im Bericht der Munich RE hat er eine Richtlinie für den Umgang mit Journalisten entdeckt. So weit so gut. Doch ob sich die Transparenzpflichten auch dahin erstrecken, 39 Journalisten namentlich zu nennen, mit denen die Munich RE zusammengearbeitet, hat bei Piwinger Fragen aufgeworfen.

In der von der Munich Re auch im Internet veröffentlichten „Richtlinie für den Umgang mit Journalisten“ heißt es: „Munich Re achtet die Unabhängigkeit von Journalisten und ist an einer sauberen Trennung zwischen Journalismus und PR-Arbeit gelegen. In Fällen, in denen wir mit festangestellten oder freien Journalisten PR-Berater-, Moderatoren- oder Autorenverträge abschließen, achten wir darauf, dass diese Zusammenarbeit keinen Einfluss auf die Berichterstattung über unser Unternehmen oder unser Unternehmen betreffende Themen ausübt.“

Dann wird darauf verwiesen, dass man sich an den Richtlinien der Deutschen Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG), Berlin, und den Statuten des Deutschen Rats für Public Relations sowie den Richtlinien des Deutschen Presserats orientiert habe.

Inwieweit aber die nachfolgende Veröffentlichung der Namen von 39 Journalistinnen und Journalisten samt Wohnort zur angestrebten Transparenz gehöre, dazu konnte Piwinger keine Einschätzung geben. Gegenüber dem „PR-Journal“ verwies Piwinger darauf, dass er bei der Lektüre von 93 nichtfinanziellen Erklärungen in den vergangenen beiden Jahren nichts Vergleichbares gefunden habe. So hielt er sich auch mit einer Einordnung zurück, warf aber die Frage auf, ob diese Veröffentlichung beispielsweise im Sinne der beauftragten Journalisten seien.