Unternehmen Geschäftsberichterstattung 2016: Anmerkungen von Manfred Piwinger

„Den“ Geschäftsbericht, so wie wir ihn lange Zeit kannten, gibt es nicht mehr. Immer mehr Unternehmen setzen auf digital und halten den gedruckten Bericht so knapp wie möglich. Nachzusehen ist das unter anderem bei Siemens und Allianz. Inzwischen dominieren elektronische Formate die Finanzberichterstattung: wie zum Beispiel interaktive, komplett navigierbare und für mobile Endgeräte optimierte Online-Versionen, HTML-Berichte mit Zusatzfunktionen, PDF-Dateien als Download sowie zum Teil auch als E-Book oder eine Dokumenten-App für abrufbare Berichte.

Ein Fototrend 2016: die Vorstandsriege in voller Lebensgröße und als Gruppe. Im Uhrzeigersinn: Bayer, Lufthansa, Continental und Heidelberg Cement.

Und so fragt sich angesichts dessen der CEO der Deutschen Telekom „ob es sich noch lohnt, Geld in ein gedrucktes Produkt zu stecken“. Bei Infineon heißt es (etwas scheinheilig), man habe den Umfang gegenüber früheren Ausgaben reduziert und komme damit „dem vielfach geäußerten Wunsch unserer Aktionäre“ nach. Als bisher einzige Gesellschaft aus dem Premiumsegment veröffentlichte die Commerzbank im zweiten Jahr hintereinander ihren Geschäftsbericht ausschließlich online (nur als PDF). Vorgeblich aus Gründen des Umweltschutzes. Im Klartext heißt das: Geld sparen, Kosten senken.

Aufgrund der zahlreichen neuen Berichtsformate wird es allerdings immer schwieriger, sich in vernünftiger Zeit einen zutreffenden Überblick über die Geschäftsentwicklung zu verschaffen. Dazu müssen wir als Betrachter hin und her springen und uns Alles ansehen.

Mit Hilfe der Suchfunktion ist das digitale Lesen zwar einfacher geworden. Doch zum ausführlichen Lesen oder Durchblättern ist das Druckformat allemal die bessere Wahl. Insofern ist die Umstellung auf digital oder digital und print für die Nutzer eher zwiespältig zu sehen. Die Umfänge für sich genommen erlauben kein vollständiges Bild von Umfang und Ausmaß der Finanzberichterstattung.

Bezüglich des Umfangs gilt es, die neu etablierten Berichtsformate mit zu erfassen, die neben „dem“ Geschäftsbericht das Bild der Finanzberichterstattung prägen und meist nur online verfügbar sind: umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte, beziehungsweise ebenso detaillierte Berichte zur unternehmerischen Verantwortung und in einzelnen Fällen gesonderte Personalberichte.

Die Deutsche Bank hat die umfangreichste Berichterstattung (872 S.) im Premiumsegment; Beiersdorf (92 Seiten zuzüglich Nachhaltigkeitsbericht) die knappste. Dazwischen liegen Welten!

Weitere Beobachtungen

Einen vollumfänglichen Integrierten Bericht legen nur wenige Unternehmen vor. Einige weitere führen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte zusammen und sind auf einem guten Weg dahin. Zusätzlich haben einzelne Unternehmen komplette Berichtsteile wie zum Beispiel den Konzernanhang auf ihre Website „ausgelagert“.

Nachhaltigkeitsberichte und Berichte zur unternehmerischen Verantwortung sind ein eigener Berichtsstrang. In der Regel werden sie einer unabhängigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) unterzogen. Sie haben in der Regel eine eigene Redaktion und andere Zuständigkeiten. Und sie haben oft eine eigene Qualität! Die früheren Magazinteile sind hingegen meistens weggefallen; ebenso Illustrationen, Grafiken und Fotografien. Was sich deutlich verbessert hat, sind vergleichende Angaben von Prognose zum Erreichten. Oft findet die Gegenüberstellung in tabellarischer Form statt.

Innerhalb der Berichte werden vielfach QR-Codes aufgenommen. Daneben lassen sich innerhalb der Texte zahlreiche Verweise auf Zugänge über die Website finden. Ein vernünftiges Informationsportfolio bieten hingegen nur ganz wenige Unternehmen an. In den allermeisten Impressen fehlen Angaben zu den getrennt veröffentlichten Nachhaltigkeits- und CR- und Personalberichten. Völlig unerklärlich.

Erläuterungen zur Bilanzlücke (Differenz zwischen Markt- und Buchwert) sind so selten zu finden wie ein Edelweiß in der Wüste. Wie überhaupt die Berichterstattung zu immateriellen Vermögenswerten noch deutlich ausbaufähig ist. Selbst die im Rechnungslegungsstandard DRS 20 geforderten Leistungskennzahlen lassen sich ohne Weiteres finden.

Personalberichterstattung findet zunehmend in den Nachhaltigkeits- und CSR-Berichten statt. Separate Personalberichte veröffentlichen nur wenige Unternehmen.

Sprache: Stilistische Schönheit ist meist nicht erstes Ziel eines Geschäftsberichts. Oft fehlt der „Spirit“. Die Innenperspektive (Rechenschaftsbericht) dominiert. Selbst in den Aktionärsbriefen lässt sich das weithin beobachten.  Die Texte selbst sind häufig besser lektoriert und verständlicher geschrieben.

Vorstandsfotografie: Der Trend, die gesamte Vorstandsriege in voller Lebensgröße abzulichten, setzte sich 2016 fort. Es wird aber noch kräftig experimentiert.

Anders als in anglo-amerikanischen Ländern wird die Titelseite nicht als Informationsplattform oder zur Darstellung wichtiger Informationsinhalte genutzt. Da gibt es noch viel Spielraum für Unternehmen.

Angaben zum Reputationsrisiko lassen sich vor allem bei Kreditinstituten und Versicherungen finden, deren Geschäftsmodell traditionell stark vertrauensbasiert ist. Einige weitere erwähnen das Reputationsrisiko mehr oder weniger beiläufig in anderen Zusammenhängen.

Bei allem ist nicht zu übersehen: Den Typ „klassischer Geschäftsbericht“ (geschlossene Berichterstattung) ist trotz allem nicht ganz verschwunden. Gute und lesenswerte Beispiele sind Munich Re und FMC.

Insgesamt lässt sich die Geschäftsberichterstattung 2016 im Hinblick auf die ab dem Berichtsjahr 2017 gültige EU-CSR-Richtlinie* als ein Jahr des Übergangs charakterisieren. Letztere schreibt unter anderem die Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht vor. Einiges wurde mit Blick darauf in der Geschäftsberichterstattung 2016 schon vorweggenommen.

* CSR-Richtlinie

Die neue CSR-Richtlinie (EU-RL 2014/95/EU) verfolgt einen betont gesellschaftspolitischen Ansatz. Gefordert sind vor allem Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung. Berichtspflichtig sind bestimmte große, insbesondere börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern.