Verbände Gemeinnützigkeit des Trägers anerkannt PR-Rat setzt auf KI-Standards und Nachwuchsförderung
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- von Joris Duffner, Dortmund
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Deutsche Rat für Public Relations e. V. (DRPR) als gemeinnütziger Verein anerkannt. Das unabhängige Kontrollgremium der Kommunikationsbranche unterstreicht damit seine wachsende Bedeutung im KI-Zeitalter und plant, neue Akzente in der Nachwuchsförderung zu setzen.
„Die Anerkennung sendet ein starkes Signal – sowohl in die Branche als auch nach außen“, sagt Uwe A. Kohrs, Vorsitzender des Trägervereins des DRPR. Er betont die gesteigerte Reputation und Zukunftsfähigkeit des Rates: „In Zeiten der Künstlichen Intelligenz gewinnt unser Gremium weiter an Bedeutung. Wir wollen mit Richtlinien Orientierung geben, Standards in der Branche durchsetzen und insbesondere beim Nachwuchs ein Bewusstsein schaffen.“ Die Anerkennung bekräftige zudem den Anspruch, verantwortungsvolle, transparente und ethisch fundierte Kommunikation im öffentlichen Interesse zu fördern.
Nachwuchs im Mittelpunkt
Mit dem neuen Status will der DRPR sein Engagement für den Nachwuchs ausbauen. „Ethische Standards sind immer nur so wirksam, wie sie in der Ausbildung vermittelt werden“, sagt Kohrs. Die Gemeinnützigkeit eröffne dem Rat neue Fördermöglichkeiten und Handlungsfelder. Die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Aus- und Weiterbildungsstätten soll weiter wachsen, neue Kooperationen ausgelotet werden. Der DRPR betrachtet sich dabei als erfahrenen Partner bei kommunikationsethischen Themen in der Lehre.
Kohrs kontrolliert klare KI-Kennzeichnung
Bereits im Oktober vergangenen Jahres legte der DRPR eine überarbeitete KI-Richtlinie vor und übernahm damit eine Vorreiterrolle. „KI-Inhalte ohne menschliche Prüfung müssen klar gekennzeichnet sein“, erklärt Kohrs und warnt vor der wachsenden Gefahr durch irreführenden Content: „KI hat uns eindeutig mehr Arbeit beschert.“ Im vergangenen Jahr erteilte das Kontrollgremium mehrfach Rügen wegen mit KI erstellter Inhalte, die nicht als solche markiert waren. Wichtige Partner sieht Kohrs hierbei in den Landesmedienanstalten, die als Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen können.
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