Verbände Künstliche Intelligenz DJV sieht in Gema-Urteil Sieg des Urheberrechts

Der Deutsche Journalisten-Verband bewertet das Urteil des Landgerichts München I im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI als Etappensieg des Urheberrechts. Das Gericht hatte die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke für das Training künstlicher Intelligenz durch OpenAI für unzulässig erklärt.

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Aus Sicht des DJV geht von dem Urteil eine Signalwirkung aus, die auch journalistische Texte umfasst. „Das Training von KI-Modellen ist Diebstahl geistigen Eigentums“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Nach dem Gema-Urteil ist klar, dass das KI-Unternehmen für KI-erzeugte Vervielfältigungen verantwortlich ist und nicht der Nutzer. Zudem dürfte das KI-System selbst eine Vervielfältigung darstellen, wenn es nachweislich Werkteile oder komplette Werke ausgibt. Journalistinnen und Journalisten, die gegen KI-Entwickler vorgehen wollen, hätten nun eine bessere Rechtsposition.

Als „bedauerlich für die Urheber“ wertet es der DJV-Vorsitzende, dass sich an das Münchner Urteil wahrscheinlich ein langer Instanzenweg anschließen dürfte. Beuster: „Es ist zu hoffen, dass die Mühlen der Justiz schneller mahlen als üblich.“ Sonst stehe zu befürchten, dass der Diebstahl geistigen Eigentums unvermindert weiter gehe, bis ein letztinstanzliches Urteil vorliege.

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