De ge pol Logo„Der Entwurf zum Lobbyregister ist in der jetzigen Version nicht zielführend “, so lautet das Fazit des Vorsitzenden der Deutsche Gesellschaft für Politikberatung, Dominik Meier. Die de'ge'pol, der berufsständische Verband der in der Interessenvertretung tätigen Personen und Unternehmen, setzt sich seit Jahren für ein verpflichtendes Lobbyregister für alle ein. Der Entwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD aus dem Bundestag zu einem Lobbyregistergesetz vorgelegt haben, sei aus Sicht des Verbandes voller Ausnahmeregelungen und schaffe damit nicht die gewünschte Transparenz. Er sei eher ein skizzenhaftes Gesetz, welches nicht die gesamte Bandbreite der Interessenträger und deren Interessenvertretern abbildet.

Meier sagt: „Übrig bleibt ein Gesetzentwurf, der löchrig ist wie manch Schweizer Käse. Wenn selbst der Deutsche Anwaltsverein Unklarheiten moniert und Nachbesserung bei der Einbeziehung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten fordert, zeigt das einmal mehr die Schwächen des Entwurfs.“

Handwerklich hält die de'ge'pol den Entwurf für kaum umsetzbar, weil viele Formulierungen unklar blieben. Besonders enttäuscht ist die de'ge'pol, dass die berufsständischen Organisationen und die funktionierende Selbstregulierung der Branche wieder aus dem Gesetzentwurf verschwunden sind. „Dazu passt es auch, dass wir trotz intensiver Kontakte zu den Regierungsfraktionen, nicht zur Anhörung im Bundestag eingeladen wurden. Auf die Stimme der Praktiker aus der Interessenvertretung legt der Bundestag anscheinend keinen Wert“, kritisiert Dominik Meier.

Der Gesetzentwurf verfehle auch sein Ziel, da er den Mandatslobbyismus überhaupt nicht aufnehme. Der Fall Amthor, der die Aktivitäten der Koalitionsfraktionen erst in Gang gebracht habe, werde durch den Entwurf nicht umfasst. Der Entwurf klammere die lobbyistischen Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten grundsätzlich aus.

Die de'ge'pol hat die wesentlichen Kritikpunkte zum Gesetzentwurf in einer Stellungnahme auf ihrer Website veröffentlicht.


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