DRPR Logo 2018Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), Darmstadt, hat sich im Fall einer Beschwerde gegen den Auftritt der Bundeswehr im Umfeld der re:publica 2018 gegen die Erteilung einer Rüge entschieden und spricht stattdessen eine Mahnung gegen die Bundeswehr aus. In einem zweiten Verfahren gegen Volkswagen wird die Unternehmenskommunikation vom Vorwurf freigesprochen, sie habe auf die Unabhängigkeit der journalistischen Berichterstattung einwirken wollen.

Der Bundeswehr war vom Beschwerdeführer vorgeworfen worden, im Umfeld einer angestrebten Präsenz auf der re:publica 2018 mehrfach wahrheitswidrige Aussagen gemacht zu haben – sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch auf parlamentarische Anfragen hin. Der DRPR hat sich in seiner Prüfung allerdings auf die öffentlichen Aussagen beschränkt und belässt die Beurteilung der im Parlament getroffenen Aussagen den parlamentarischen Kontrollgremien.

Im Einzelnen war der Bundeswehr vorgeworfen worden, sie habe wahrheitswidrig behauptet, es habe ein Uniformverbot der re:publica-Veranstalter gegeben und das Angebot eines Recruitingstandes sei zurückgenommen worden, nachdem sich die Bundeswehr geweigert habe, auf die Uniformierung zu verzichten. (Das „PR-Journal“ berichtete darüber im Mai 2018.) Aus der Korrespondenz, die öffentlich zugänglich ist und seitens der Bundeswehr nochmal vorgelegt wurde, geht allerdings hervor, dass zwar lange über einen Stand auf dem Gelände verhandelt wurde. Die re:publica hat sich bemüht, Alternativen zu einem Recruitingstand aufzuzeigen und stattdessen eine Teilnahme im Programm favorisiert. Fest zugesagt wurde ein Stand demnach zwar nicht, diese Aussage ist als wahrheitswidrig zu bezeichnen; die Veranstalter haben die Diskussion nach Eindruck des Rates aber über einen langen Zeitraum in der Schwebe gehalten, bis – nach Aussage der Veranstalter – alle verfügbaren Sprecherslots besetzt waren.

Ein eindeutiges Verbot von Uniformen auf dem Gelände hat es nach Erkenntnissen des Rates aber nicht gegeben, die Behauptung der Bundeswehr, dieses habe bestanden, lässt sich weder aus der Korrespondenz noch aus der öffentlich zugänglichen Berichterstattung erkennen. Aus der Korrespondenz lasse sich allerdings sehr wohl herauslesen, dass die re:publica-Veranstalter Uniformen möglichst nicht auf dem Gelände im Einsatz sehen wollten. Die Bundeswehr hat diese Sachlage nach Einschätzung des DRPR bewusst aufgebauscht in ihrer Kommunikation.

Einen entsprechenden Post des Zentrums Operative Kommunikation auf der Facebook-Seite des Soldaten-Betreuungssenders Radio Andernach, wonach der Hauptstadt-Korrespondentin des Senders der Zugang zum Gelände aufgrund ihrer Uniform verweigert worden sei, wurde später von der Bundeswehr korrigiert. Denn weder hat die Korrespondentin über eine Akkreditierung als Journalistin oder ein gültiges Ticket verfügt, noch hat sie versucht, Zugang zum Gelände zu erhalten.

Der Presse- und Informationsstab hat in einer Stellungnahme zwar betont, dass dieser Post „missverständlich“ formuliert gewesen sei und verweist darauf, dass diese Aussage erst als Kommentar und später auch als eigenständiger Post auf der Facebook-Seite korrigiert worden seien. Doch letztlich wurden diese Korrekturen nur mit erheblicher Verzögerung durchgeführt. „Angesichts der Wirkmechanismen in der digitalen Kommunikation – insbesondere mit Blick auf die angemessene Interaktionsgeschwindigkeit in den sozialen Medien – wirkt die zeitlich stark verzögerte Korrektur der Aussage eher legitimatorisch“, so der Ratsvorsitzende Lars Rademacher.

Der Rat mahnt die Bundeswehr daher, entsprechende irreführende Kommunikation in Zukunft zu unterlassen und Tatbestände nicht unangemessen aufzubauschen sowie notwendige Korrekturen in der Social Media-Kommunikation in angemessen kurzer Frist vorzunehmen.

Volkswagen-Kommunikation entschuldigt sich ausführlich und sagt verstärkte Qualitätskontrolle zu

Das Unternehmen Volkswagen wird vom Vorwurf freigesprochen, im Kontext der Produktvorstellung ihrer iD.-Familie (vollelektrifizierte Fahrzeuge) den Versuch unternommen zu haben, die freie journalistische Berichterstattung einzuschränken. (Das „PR-Journal“ hat das Thema im Januar 2019 behandelt.) In einem dreiseitigen Brief an den Rat hat das Unternehmen nochmals klargestellt, dass das Ziel gewesen sei, ausgewählten Wirtschaftsjournalisten einen Einblick in die frühzeitige Einbindung der Händler zu gewähren. Den Händlern sei, wie allen Dritten, eine Berichterstattung untersagt, da diese nicht über Produkte berichten sollten, die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten als Prototypen unterliegen. Das eröffne sonst ein Klagerisiko.-

Unglücklicherweise habe der Kollege, der die Einladung an 15 bis 20 Journalisten versendet habe, als Basis seiner Presseeinladung versehentlich den Text der Händlereinladung genutzt. Auch ein zusätzlicher Kontrollmechanismus habe nicht gegriffen. Der Kommunikationsverantwortliche, Dr. Marc Langendorf, räumt ein, dass die Einladung so nie das Haus hätte verlassen dürfen, der Versand sei allein auf menschliches Versagen zurückzuführen. Man habe sich bereits öffentlich entschuldigt und auch die betreffenden Redakteure angerufen, die Gesprächsbedarf gehabt hätten, und die Hintergründe erläutert. Es wurde dem Rat schriftlich versichert, dass man die Kontrollmechanismen noch einmal verstärkt habe, um eine Wiederholung möglichst auszuschließen.


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