Verbände DRPR rügt Mattel und DOJO wegen „Scrabble“-Fake

DRPR Logo 2018Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) rügt das Unternehmen Mattel GmbH und die sie betreuende Agentur Dojo für die Verbreitung einer bewussten Falschmeldung. Die Ratsmitglieder beanstandeten, dass wissentlich falsche oder irreführende Informationen verbreitet wurden und somit das Prinzip der Wahrhaftigkeit verletzt wurde. Eine Beschwerde gegen das Onlinemagazin aio von Audi wird hingegen als unbegründet fallengelassen.

Die Mattel GmbH hatte in einer Pressmitteilung vom 24.09.2018 mitgeteilt: „Scrabble heißt jetzt Buchstaben-Yolo“. Begründet wurde dies damit, dass zum 70-jährigen Jubiläum das beliebte Brettspiel einen zeitgemäßen Namen bekommen solle. Yolo steht dabei für den Jugendlichen-Slang „You only live once“ was im Jahr 2012 zum Jugendwort des Jahres gewählt worden war. Am 27. September löste Mattel die Falschmeldung dann in einer weiteren Pressemitteilung auf: „Scrabble heißt nicht Buchstaben-Yolo“. Man sei überwältigt von dem Proteststurm der Scrabble-Fans in den sozialen Medien wie auch von der allgemeinen Medienresonanz. Wörtlich heißt es in der Mattel-Pressemitteilung: „Genau mit diesem Gegenwind hatte man bei Mattel insgeheim auch bei der vermeintlichen Namensänderung gerechnet...“. Konzipiert worden war die Kampagne von der Berliner Agentur Dojo. Ziel war es, mit der Aktion Aufmerksamkeit für das Brettspiel Scrabble zu erzeugen.  

Bewusste Falschaussagen laut Kommunikationskodex nicht statthaft

Mit diesem Verhalten verstoßen Mattel und DOJO gegen Abschnitt 9 des Deutschen Kommunikationskodex, der Kommunikationsfachleute auf Wahrhaftigkeit verpflichtet. Wissentlich falsche oder irreführende Informationen zu verbreiten ist nicht statthaft. Bei der Kampagne „Scrabble heißt jetzt Buchstaben-Yolo“ handelt es sich um eine zu Werbezwecken aufgesetzte Falschmeldung. Es gibt keinen Zweifel, dass das Vorgehen vorsätzlich war. Zwar bestand das Ziel primär in der Gewinnung von Aufmerksamkeit, nicht in der Irreführung. Aber Fake-News bleiben Fake-News, auch wenn sie humorvoll intendiert sind und kommuniziert werden.

Die mittlerweile auch von den Verbänden GWA, OMG und FME übernommene OnlineRichtlinie des DRPR geht noch einen Schritt weiter: Sie erklärt nicht nur das Verbreiten von Fake-News, insbesondere zur Gewinnung von Aufmerksamkeit, für unstatthaft, sondern betont auch deutlich, dass dies unabhängig davon ist, ob und wann diese später korrigiert werden.

Keine Beanstandung der Absenderkennung des Onlinemagazins „aio“ der Audi AG

Das Beschwerdeverfahren gegen das Onlinemagazin „aio“ und die Audi AG wurde vom DRPR hingegen als unbegründet eingestellt. Bei „aio“ handelt es sich um ein digitales Magazin, das sich dem Thema „Mobilität der Zukunft“ widmet. In drei Ressorts „Elektromobilität“, „Technik“ und „Leben“ erscheinen wöchentlich mehrere Artikel, die von neuesten technischen Entwicklungen über praktische Tipps bis hin zu Produktvergleichen berichten und sogar Meinungsbeiträge zu aktuellen politischen Entscheidungen veröffentlichen. 

In der Beschwerde war beanstandet worden, „aio“ sei als unabhängiges redaktionelles Angebot positioniert, eine Förderung durch den Initiator und Sponsor Audi werde nicht in ausreichender Form kenntlich gemacht. Es bestand der Verdacht, dass dadurch gegen Punkt 2 des Transparenzgebots im Deutschen Kommunikationskodex verstoßen wird. Die Prüfung des Falles ergab jedoch, dass zahlreiche Hinweise auf die Unterstützung durch Audi gegeben werden. Schon im Footer der Seite wird Audi deutlich benannt. Auch in der Rubrik „About“ wird die Gesamtverantwortung von Audi betont. Somit erweist sich der Vorwurf als unbegründet. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.