Verbände Quellensteuer für Werbewirtschaft ist vom Tisch

Weber Achim Vorstandssprecher AIKA 2019Nachdem sich am 1. März die Allianz Inhabergeführter Kommunikationsagenturen (AIKA) im "PR-Journal" klar gegen die Einführung einer Quellensteuer ausgesprochen hatte, zog  auch die Gesellschaft PR-Agenturen (GPRA), Berlin, nach. Sie forderte Bund und Länder auf, eine Abstimmung und Rechtssicherheit bezüglich der diskutierten Quellensteuer auf Werbedienstleistungen ausländischer Plattformbetreiber herbei zu führen. Der Wunsch der Verbände wurde erhört. Der bayerische Finanzminister erklärte am 14. März, dass Unternehmen keine Quellensteuer für Onlinewerbung zahlen müssen. Foto: AIKA-Vorstandssprecher Achim Weber.

Laut einer Presseinformation aus dem bayerischen Finanzministerium haben inländische Werbetreibende keine zusätzlichen Belastungen zu befürchten. Bayerns Finanzminister Albert Füracker sagte: „Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen.“ Dem vorausgegangen war eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene, die die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter von inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, eindeutig beantwortet hat.

„Die jetzt erreichte Klärung zwischen Bund und Ländern bedeutet, dass den inländischen Unternehmen unnötige steuerliche Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Onlinewerbung erspart bleiben“, unterstrich Füracker. Damit sind die Forderungen der Agenturverbände erfüllt, die befürchtet hatten, dass Unternehmen und vor allem Agenturen, die bei Online-Plattformen wie Google, Facebook etc. werben, auch rückwirkend mit einer Quellensteuer hätten zur Kasse gebeten werden sollen.

Am 15. März hatte „onlinemarketing.de“ ausführlich über die Regelung berichtet.

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