Verbände PR- und Werbeverbände tragen Online PR-Richtlinie jetzt gemeinsam

DRPR Logo 2018Auch wenn PR noch explizit im Titel steht, der Geltungsbereich der „Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken“ des Deutschen Rates für Public Relations (DRPR), Darmstadt, reicht nun deutlich über das Berufsfeld PR hinaus. Wie jetzt bekannt wurde, bekennen sich seit September 2018 nicht nur die PR-Verbände sondern auch der Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA), die Organisation der Mediaagenturen (OMG) und das Content Marketing Forum (CMF) zur „Online PR-Richtlinie“, wie sie in der Kurzfassung auch genannt wird.

Worum geht es genau? Um eine bessere Orientierung und einen klaren rechtlichen Rahmen für die Veröffentlichung von Informationen und Inhalten im Internet. Nach der gültigen DRPR Online-Richtlinie muss daher der originäre Absender von Botschaften auch zum Beispiel auf semiprofessionellen oder von Privatpersonen betriebenen Plattformen (Beispiel „Influencer-Marketing“) jederzeit erkennbar sein. Die Online-Richtlinie gilt auch für Satellitenseiten: Unternehmen bieten immer häufiger Content nicht nur auf der eigenen Homepage, sondern auf unterschiedlichen, oft themenbezogenen Webseiten an. Hier reicht es nicht, dass der Absender über ein Corporate Design oder die Nennung im Impressum zu erkennen ist. Dieser muss immer auf der ersten Seite ohne weiteres Scrollen zu identifizieren sein.

Vor knapp einem Jahr verabschiedete der DRPR im Oktober 2017 gemeinsam mit seinen Trägerverbänden, dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP), der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG), die „Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken“. Jetzt schließen sich nach Informationen von Uwe Kohrs, dem Vorsitzenden des Trägervereins des DRPR auch GWA, OMG und CMF an. Somit sollen alle Mitgliedsunternehmen der Verbände mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Influencer-Marketing, Fake-News und Social Bots bekommen.

Die Kernpunkte sind

  • Absendertransparenz in der Online-Medienarbeit
  • Absendertransparenz bei Kommentaren
  • Absendertransparenz bei Mobilisierungsplattformen
  • Absendertransparenz bei Sponsoring, Produktzusendungen und Satellitenseiten
  • Die Grenzen von Social-Bots (Verbot von meinungsmanipulierenden Social-Bots, Unbedenklichkeit im Hinblick auf den Einsatz im Kundenservice für standardisierte Anfragen)
  • Gemeinsame Verantwortung von Auftraggeber und Agentur

Kohrs hat maßgeblich daran mitgearbeitet, dass die genannten Verbände aus der Kommunikationsbranche nun auch die Online-Richtlinie als Handlungsrahmen für die Arbeit ihrer Mitgliedsunternehmen anerkennen. Bereits im Zusammenhang mit der Employer-Branding-Kampagne „#Komm in die Agentur“ hatte es die GPRA unter Führung von Kohrs und seiner Nachfolgerin Christiane Schulz geschafft, die anderen Verbände zur aktiven Mitwirkung an der Kampagne zu gewinnen und hier an einem Strang zu ziehen.