Verbände DPRG PR-Talk in NRW: Medienrechtler Ralf Höcker zu PR und Recht

„Die Klage mancher Journalisten, sie seien in ihrer Pressefreiheit eingeschränkt, ist völlig absurd. Die Pressefreiheit kollidiert oft genug mit anderen Grundrechten.“ Zu Gast beim DPRG PR-Talk in Essen war jetzt der Medienrechtler Ralf Höcker. Der Einladung der nordrhein-westfälischen Landesgruppe der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) folgten zahlreiche Gäste. Sie erlebten, wie pointiert Höcker die Grenzen der Pressefreiheit umriss, die keineswegs so weit gefasst seien wie oft vermutet.

Ralf Höcker (Mitte) sowie von links: Markus Spiecker, Timo Krupp, Nicole Jakobs und Udo Seidel vom DPRG-Landesvorstand NRW beim PR-Talk im Sheraton Hotel Essen.

Der Journalist trage eine große Verantwortung und verfüge über das Instrumentarium für eine ausgewogene und objektive Berichterstattung, erläuterte der Rechtsprofessor. Wo er jedoch seine Sorgfaltspflicht verletze und unsauber oder unehrenhaft – oder eben sträflich – handele, bestehe Handlungsbedarf.

Den DPRG Multiplikatoren gab Höcker Einblicke in Hintergründe bekannter Fälle. Im Fall der bewussten Lancierung der Durchsuchungsmaßnahme in der Steueraffäre Zumwinkel berichtete er zum Beispiel über das strategische Leck, das der Presse 2008 erlaubte, zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein. Zu den beliebten CEO-Homestories sprach er eine deutliche Warnung aus: „CEOs schädigen ihre Persönlichkeitsrechte durch diese Selbstöffnung. Hingegen bringen sie der Marke meist gar nichts.“ Höcker umriss schließlich seine Arbeitsphilosophie: Er arbeite präventiv und setze auf frühzeitige Diskussion mit den Journalisten, um ihnen die Grenzen des Zulässigen aufzuzeigen wie auch einen Weg, den sie risikolos gehen können.

Höcker gründete seine Kanzlei 2003 in Köln. Er unterrichtet Media Law an der Cologne Business School (CBS) und wurde dort 2009 zum Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht berufen. Mit zahlreichen Veröffentlichungen und Einlassungen zum Medienrecht, ist er nicht nur in der Fachwelt bekannt, sondern prägt auch die öffentliche Diskussion um Pressefreiheit, Medien- und Persönlichkeitsrechte. Unter seinen Klienten als Medienanwalt finden sich prominente Namen wie Jörg Kachelmann, Günter Netzer, Heidi Klum und der türkische Staatspräsident Erdogan. Darüber hinaus vertrete die Kanzlei vor allem Unternehmen – so zum Beispiel auch in der Dieselabgasaffäre – und Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren.