Verbände DSGVO: BdP fordert gesetzliche Ausnahmeregelungen

BdP Logo 2016 neuMit dem Ende der Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 zeichnen sich nach Auffassung des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher (BdP), Berlin, Rechtsunsicherheit und erhebliche Friktionen für die Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland ab. Betroffen davon seien vor allem die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Behörden, Verbänden und Unternehmen. Der BdP fordert in Folge einer Fachkonferenz gesetzliche Ausnahmeregelungen.

Der BdP als größte berufsständische Organisation der Pressesprecher und Kommunikationsbeauftragten in Deutschland hat am 22. März eine Fachkonferenz in Berlin durchgeführt, an der auch Vertreter der federführenden Bundesministerien (BMI und BMJV) beteiligt waren.

Die an der Konferenz beteiligten Experten kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber in Bund und Ländern dringend den Regelungsauftrag des Art. 85 DSGVO möglichst noch vor dem 25. Mai 2018 annehmen solle, um die absehbaren Konflikte zwischen dem neuen Datenschutzrecht zugunsten der in Deutschland durch Art. 5 GG geschützten Medien-, Meinungs- und Informationsfreiheit aufzulösen. Die Ansicht, dass die Probleme und Risiken durch Auslegung und die Rechtsprechung zu lösen wären, fand dagegen keine Mehrheit.

Vielmehr bestand Einigkeit darin, dass es gesetzlicher Ausnahmeregelungen nach Art. 85 DSGVO in Bundes- und den Landesdatenschutzgesetzen sowie im Medienfachrecht der Länder bedarf, um

  • die Öffentlichkeitsarbeit der Behörden und des Nicht-Öffentlichen Bereichs (Informationsfreiheit),
  • die Pressearbeit der Unternehmen (Meinungsfreiheit) sowie
  • die Medienbeobachtung und Auswertung öffentlicher Informationen (Meinungs- und Informationsfreiheit)

im bisherigen Bestand zu sichern. Dabei bedarf es insbesondere Ausnahmen, um

  • eine rechtmäßige Datenverarbeitung, besonders von Personenabbildungen, zu gewährleisten,
  • unangemessene Verpflichtungen zur Information aller Betroffenen, beispielsweise aufgrund der Speicherung eines Zeitungsartikels, zu verhindern,
  • die Meinungs- und Informationsfreiheit gegen massenhafte, missbräuchliche Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsersuchen zu verteidigen.

Einen Tagungsbericht und weiterführende Informationen zur EU-DSGVO finden sich auf der BdP-Website.

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