Nachdem die Gesellschaft PR-Agenturen (GPRA) am 2. Februar ihre Mindeststandards für Praktikanten veröffentlicht und somit vor allem Lernziele definiert hat, meldet sich am 6. Februar auch die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG) e.V. zum gleichen Thema zu Wort. Allerdings belässt es die DPRG mit ihrer neuen Leitlinie für studentische Arbeit bei einer Orientierungshilfe. Sie soll die unterschiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten studentischer Mitarbeiter in Kommunikationsberufen strukturieren und helfen, die Erwartungshaltungen abzugleichen und so Enttäuschungen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zu vermeiden. Inhaltliche Vorgaben, wie Praktika aus DPRG-Sicht ausgestaltet sein und welche Inhalte vermittelt werden sollten, macht der Berufsverband der PR-Branche nicht. Er will mit seiner Leitlinie für studentische Arbeit auf die neuen Fragen und Erwartungshaltungen von Arbeitgebern und Studierenden antworten, die mit der Einführung des Mindestlohns aufgekommen sind. Eine Arbeitsgruppe entwickelte die Leitlinie im Nachgang des 2014 von der DPRG gestarteten Nachwuchs-Dialogs.

„Wir wollen mit der neuen Leitlinie Mindeststandards der beruflichen Ausbildung konkretisieren, eine Vergleichbarkeit studentischer Arbeit gewährleisten sowie die gegenseitigen Erwartungen von Arbeitgebern und Studenten besser erfüllen“, sagt Co-Autor Alexander Böhm.

Der seit 2015 geltende Mindestlohn hat nicht nur finanzielle Fragen aufgeworfen. „In der Arbeitsgruppe haben wir intensiv über Erwartungshaltungen und Abgrenzungsmöglichkeiten diskutiert. Arbeitgeber sollen die Stellen für Studenten zielgenau zuschneiden und studierende Mitarbeiter wissen, welche Rolle sie bei ihrem Arbeitgeber einnehmen. Wir haben deshalb drei Kategorien studentischer Beschäftigung herausgearbeitet, die sich entlang der beiden Ziele Lernen und Wertschöpfen anordnen“, ergänzt Thomas Lüdeke, im DPRG-Bundesvorstand für Nachwuchsförderung verantwortlich.

  • Das Orientierungspraktikum stellt dabei den Lernprozess des Praktikanten in den Vordergrund: hier geht es darum, Jobeinsteigern wichtige Praxiskompetenzen zu vermitteln. Der Arbeitgeber profitiert vor allem davon, dass er gute Mitarbeiter für die Zukunft rekrutieren kann.
  • Das Vertiefungspraktikum richtet sich an Studierende mit ersten Erfahrungen, z.B. in der Phase zwischen Bachelor- und Masterabschluss. Auch in dieser Beschäftigungsform steht der Lernanspruch eines Praktikanten im Vordergrund. Durch die ersten gesammelten Praxiserfahrungen und das theoretische Vorwissen kann der Mitarbeiter auch wertschöpfend in Projekte eingebunden werden.
  • Bei einer Werkstudententätigkeit unterstützt der Mitarbeiter vorrangig bei der Leistungserstellung – das Lernen gerät hier in den Hintergrund und erfolgt implizit. Werkstudenten nutzen diese Form der Beschäftigung vielmehr zum Lohnerwerb.

Beachten Sie zu diesem Beitrag bitte auch den "Kommentar zu Leitlinien und Mindeststandards für Praktika: Ein gemeinsamer Kanon fehlt!"

DPRG Infografik Leitlinie 15-02-06

 


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