Medien DJV fordert Veröffentlichung des BND-Reports

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert mit Nachdruck die vollständige Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zu den Überwachungsmethoden des Bundesnachrichtendienstes (BND). "Der Vorwurf der umfangreichen Bespitzelung von Journalisten durch den BND muss sich öffentlich überprüfen lassen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er reagierte damit auf die aktuelle Berichterstattung, der zufolge der Nachrichtendienst über Jahrzehnte hinweg rechtswidrig Journalisten bei der Arbeit und im Privatleben überwacht haben soll.

Dies soll aus dem 170 Seiten starken Untersuchungsbericht des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Gerhard Schäfer hervorgehen, der jetzt dem geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium vorliegen soll. "Der Schäfer-Report darf nicht hinter den verschlossenen Türen des Kontrollgremiums bleiben", sagte Konken, "Journalisten wie auch die gesamte Gesellschaft haben ein Recht auf die Wahrheit."

Nach der Veröffentlichung des Berichts müssten die darin enthaltenen Punkte überprüft werden. Von besonderem Interesse sei dabei das Verhältnis des BND zur Pressefreiheit. Ebenso sei die Rolle von einzelnen Journalisten als Spitzel des Geheimdienstes kritisch zu hinterfragen, sagte der DJV-Vorsitzende. (Frage der Redaktion: wurden auch PR-Leute überwacht und auch - unnötigerweise - "normale" Menschen? Haben die "Schnüffler" aus dem Fall "Traube" nichts gelernt? Amerikanische "demokratische" Verhältnisse auch bei uns?)

Der BND-Agent Willy D. hatte dafür 856 Berichte und Meldungen geliefert. D. habe den Geheimdienst unter anderem über Journalisten der Nachrichtenmagazine "Focus" und "Der Spiegel" sowie über Redakteure der "Süddeutschen Zeitung" und des "Hamburger Abendblatts" berichtet. Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Hansjörg Geiger, hat nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" auf einer geheimen Sitzung im Dezember 1996 den gezielten Spitzeleinsatz eines Journalisten gegen Berufskollegen in den Medien verfügt.

Wie am 15. Mai bekannt wurde, hat das Bundeskanzleramt dem BND untersagt, künftig Journalisten als Quelle zu nutzen.

Seitennavigation