Branche MaRisk-Novelle Erleichterungen im Risikomanagement der Banken
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- von Manfred Piwinger, Wuppertal
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank veröffentlichten die 9. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) im Juni 2026. Die BaFin gibt darin vor, wie Kreditinstitute und bestimmte Finanzdienstleister ihre Risikomanagement organisieren müssen. Die 9. Novelle stellt bislang die umfassendste Überarbeitung seit vielen Jahren dar.
Die Anforderungen werden künftig noch stärker nach Größe und Komplexität eines Instituts differenziert. Damit sollen Institute mehr Gestaltungsspielraum erhalten, müssen Entscheidungen aber besser begründen. Kleine und weniger komplexe Institute erhalten zahlreiche Erleichterungen. Für Banken bedeutet die neue Fassung weniger formale Detailvorgaben, andererseits steigen die Anforderungen an die Qualität der Begründungen und an eine nachvollziehbare Governance
Die BaFin hat zahlreiche Einzelregelungen gestrichen und formuliert die Anforderungen stärker prinzipienorientiert. Die Prüfung verlagert sich stärker von der bloßen Einhaltung formaler Checklisten hin zur Beurteilung der Angemessenheit der jeweiligen Organisations- und Risikostrukturen. Damit sollen Institute mehr Gestaltungsspielraum erhalten, müssen ihre Entscheidungen aber besser begründen können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Risiken rechtzeitig erkannt, angemessen bewertet, wirksam gesteuert und kontinuierlich überwacht werden. Dabei gilt grundsätzlich das Proportionalprinzip: Kleine Regionalbanken müssen nicht dieselben Prozesse vorhalten wie internationale Großbanken. Bei einem weiteren Thema gibt es Erleichterungen: im internen Berichtswesen.
Trotz der Kürzungen hat die BaFin in der 9. MaRisk-Novelle auch einige neue Themen aufgegriffen Sie setzt darin zum Beispiel die Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) um diese Leitlinie enthält Klarstellungen hinsichtlich der Integration von ESG-Risiken in kurzfristige Stressanalysen der EBA um. ESG-Risiken bezeichnen Risiken aus den Themenfeldern Umwelt, Soziales und Governmentfragen.
Die MaRisk sind eines der wichtigsten Regelwerke der deutschen Bankenaufsicht. Sie konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen an die die Geschäftsorganisation und das Risikomanagement von Kreditinstituten und bilden den Maßstab, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank Institute prüfen. Es beschreibt, wie die gesetzlichen Vorgaben praktisch umzusetzen sind. Sie zeigt den Instituten, welche organisatorischen Maßnahmen die Aufsicht erwartet, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.