Branche Koalitionsvertrag: Was steckt drin für Medien und Marketing?

Nun liegt er vor, der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Nach dynamischen Verhandlungen, aus denen nur selten etwas nach Außen drang, wurde am 24. November 2021 die Grundlage für die künftige Drei-Parteien-Regierung der Öffentlichkeit präsentiert. Gehen die weiteren Planungen auf, kann Olaf Scholz (SPD) am 6. Dezember im Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition zum neuen Bundeskanzler gewählt werden. Doch was haben die drei Parteien in den Jahren 2021 bis 2025 genau für einzelne Politikbereiche vorgesehen? Das „PR-Journal“ hat den 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag durchgeblättert und schlaglichtartig zusammengetragen, was für die Bereiche Journalismus, Medien, Marketing und Kommunikation angekündigt wurde.

Das Cover des Koalitionsvertrages 2021.

Journalismus und Medien

Die neue Bundesregierung will eine „flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen gewährleisten und prüfen, welche Fördermöglichkeiten dazu geeignet sind.“ Zudem soll es künftig Presseauskunftsrecht geben, die Verhinderung missbräuchlicher Klagen gegen Medien, die Stärkung der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten und die Anerkennung des gemeinnützigen Journalismus. Das wird vom Deutschen Journalistenverband (DJV) als positiv, aber insgesamt nicht ausreichend angesehen. Aus Sicht des DJV mangelt es dem Koalitionsvertrag an klaren Aussagen zur Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch die Einführung eines Verbandsklagerechts zur Durchsetzung von Urheberrechten fehle in dem Papier. „Das sind wichtige Eckpunkte, um den Journalismus zu stärken“, urteilt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.

Marketing und Kommunikation

Während das Medienthema in einem Unterkapitel bei Kultur- und Medienpolitik abgehandelt wird, findet sich für Marketing und Kommunikation kein eigenes Kapitel im Koalitionsvertrag. Vielmehr gibt es in Zusammenhang mit den Themen Ernährung, Gesundheit und digitale Wirtschaft jeweils Hinweise und Absichtserklärungen. Außerdem gibt es zum Thema Standortmarketing die Aussage: „Die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing (German Trade and Investment, GTAI) und das Netz der Außenhandelskammern werden wir stärken.“

Was Ernährung und Gesundheit angeht, so soll der gesundheitliche Verbraucherschutz gestärkt werden. So darf es in Zukunft an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben. Einschränkungen sind auch vorgesehen für Krankenkassen: „Zu Gunsten verstärkter Prävention und Gesundheitsförderung reduzieren wir die Möglichkeiten der Krankenkassen, Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke zu verwenden.” Darüber hinaus sollen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis verschärft werden. Alle zu treffenden Regelungen sollen an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gemessen werden, ebenso die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.

Die digitale Wirtschaft betreffend soll der Games-Standort Deutschland gestärkt und die Förderung verstetigt werden. Das Versprechen wird noch verstärkt durch die Ankündigung: „Wir stärken KMU bei der Digitalisierung durch unkomplizierte Förderung und bauen die Unterstützung für IT-Sicherheit, DSGVO-konforme Datenverarbeitung und den Einsatz digitaler Technologien aus.“

Wie bei den Vorgänger-Regierungen bedarf es nun der genauen Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vorgestellten Absichten. Speziell für den Bereich Ernährung und Gesundheit sind in Bezug auf Marketing und Werbung eher restriktive Regelungen zu erwarten.