Soll eine Unterlassungserklärung abgeben: Uwe Kohrs.

Im Streit zwischen der Berliner Agentur Storymachine und dem Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) geht es in die nächste Runde. Nachdem der DRPR am 4. Juni der Agentur Storymachine eine Rüge wegen Rufschädigung des Berufsstandes durch unprofessionelles Verhalten erteilt hatte, kündigte der von Storymachine beauftragte Medienanwalt Christian Schertz eine rechtliche Prüfung an und behielt sich rechtliche Schritte vor. Die leitete Schertz nun ein, im dem er vom PR-Rat und vom Vorsitzenden des Trägervereins, Uwe Kohrs, eine Unterlassungserklärung erwirken will.

Bemerkenswert dabei: Die geforderte Unterlassungserklärung bezieht sich nicht auf das Urteil des Rates und seine Begründung, sondern auf eine Äußerung, die Kohrs lange vor dem Ratsbeschluss in einem Interview mit „Horizont.net“ am 21. April tätigte. Anwalt Schertz stört sich daran, dass Kohrs gesagt hat, dass fehlende Angaben im Impressum erst nachgebessert worden sind, nachdem Kritik an diesem Punkt aufkam. Zu diesem Punkt verlangt Schwerz nun eine Unterlassungserklärung vom Trägerverein des DRPR und dessen Vorsitzenden Kohrs. Die Forderung nach einem öffentlichen Widerruf, behält sich Schertz noch vor.

Hintergrund: Der DRPR hatte geprüft, ob Storymachine im Zuge der Dokumentation der Heinsberg-Protokolle gegen das Transparenzgebot verstoßen habe. Der Beschluss lautete aber dann: „Der DRPR sieht den Vorwurf der Verletzung des Transparenzgebotes bei der Studienvermarktung in den sozialen Medien nicht erhärtet. Im Hinblick auf den Vorwurf der Sponsoren-Intransparenz bewertet der Rat trotz der schrittweisen Aufklärung das Vorgehen von Storymachine ebenfalls nicht als Verstoß gegen die geltenden Richtlinien.“

Dennoch war der Rat zu dem Ergebnis gelangt, eine Rüge gegen Storymachine auszusprechen wegen Rufschädigung des Berufsstands durch unprofessionelles Verhalten. Diese Rüge wird von Schertz in seinem Schreiben an den DRPR und Kohrs allerdings nicht thematisiert oder in Frage gestellt. Stattdessen drehte Schertz den Spieß um und warf dem DRPR vor, in seinen Angaben im Impressum der Website des DRPR, seinerseits nicht transparent zu sein. Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen seien nicht eindeutig zu erkennen.

Dem widerprach wiederum Rats-Vorsitzender Lars Rademacher und verwies darauf, dass das Impressum „juristisch wassserdicht“ sei. Gleichwohl wurde aber das Impressum des DRPR nach dem Hinweis von Schertz geändert. Rademacher erklärte, diese Änderung habe nur der Einheitlichkeit der Angaben gedient, weshalb man eine alte Geschäftsstellenadresse gelöscht habe.

Letztendlich dürften diese Scharmützel nur Nebenkriegsschauplätze darstellen. Im Kern gibt es keine Forderung von Schertz, der DRPR müsse seine Rüge zurückziehen. Die Rüge ist im Schriftsatz des Anwalts nicht thematisiert worden. Juristische Forderungen nach einer Unterlassungserklärung beziehen sich auf eine Aussage, die Kohrs im Rahmen eines Interviews getätigt hat. Es sieht ein wenig danach aus, dass man von Seiten Schertz und Storymachine keinen substanziellen Ansatz gefunden hat, um gegen die Rüge des DRPR vorzugehen.

Kohrs, übrigens, sieht keine Veranlassung die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.


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