DRPR LogoDer Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist tätig geworden und rügt das Unternehmen Digital Minds GbR, Augsburg, und seinen Geschäftsführer Alexander Eser. Ursachen sind ein Verstoß gegen das Trennungsgebot von Redaktion und Werbung, die Missachtung des Gebots der Absendertransparenz sowie Schleichwerbung. Das Unternehmen Digital Minds hatte einer Journalistin und Kolumnistin angeboten, sie für nicht als Werbung gekennzeichnete Beiträge in überregionalen Onlinemedien zu bezahlen.

Das Unternehmen Digital Minds GbR bot der Beschwerdeführerin in einer englischsprachigen, anonym gehaltenen Email an, sie für etwaige „guest postings“ in überregionalen Onlinemedien zu bezahlen. Der Absender, Alexander Eser, verlangte in der Mail ausdrücklich, dass die Beiträge nicht als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet sein dürften.

Damit versucht das Unternehmen, die Trennungsgrundsätze zwischen Redaktion und Werbung des Deutschen Kommunikationskodexes zu unterlaufen und Schleichwerbung zu platzieren. Außerdem wird das Gebot der Absendertransparenz unterlaufen. Auch weitere Paragraphen des Kodex wie die Loyalität gegenüber dem Berufsstand und die fehlende Selbstreflexion der Berufsrolle sind tangiert. Ferner verstößt der Versuch der nicht gekennzeichneten Veröffentlichung gegen mehrere Ratsrichtlinien des DRPR.

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) rügt Alexander Eser und das Unternehmen Digital Minds GbR aufgrund dieses Versuches, gegen die berufsständischen Normen zu verstoßen und fordert ihn und seine Agentur auf, das betreffende Angebot möglichen Klienten, Redaktionen und freien Journalisten nicht weiter zu unterbreiten.

Die ausführlichen Begründungen finden sich auf der DRPR-Website unter diesem Link.


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