Agenturen GPRA verabschiedet Mindeststandards für Trainees

Kohrs Uwe A GPRA PraesidentNach Festlegung der Mindeststandards für Praktikanten hat die Gesellschaft PR-Agenturen (GPRA) sich jetzt auch auf Mindeststandards für Trainees geeinigt. Sie bilden künftig die Basis für die Traineeausbildung in Mitgliedsagenturen der GPRA. Die Standards sollen den Qualitätsanspruch der GPRA und das Engagement der Mitgliedsagenturen für transparente und gute Ausbildungsbedingungen unterstreichen. Festgelegt wurde unter anderem fachspezifische Inhalte, die vermittelt werden sollen. Dazu gehören unter anderem die Vermittlung von Grundlagen im Bereich Storytelling & Content Marketing, das „Erlernen operativer Arbeit in der Kommunikation“ und der Bereich Medienbeobachtung & Social Media Monitoring inklusive qualitativer Auswertungsmethoden / Kommunikationscontrolling. Die Dauer der Trainees soll – je nach Vorkenntnissen 12 bis 18 Monate umfassen und die Vergütung monatlich mindestens bei 1.600 Euro liegen. Die Mindeststandards im Wortlaut finden sich am Ende des Beitrags. GPRA-Präsident Uwe A. Kohrs (Foto) bewertete die Einigung im Kreis der Mitglieder positiv.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Verabschiedung von Mindeststandards für Trainees einen weiteren, wichtigen Schritt in Sachen Qualitätssicherung in der Ausbildung machen. Dabei übernehmen die GPRA-Agenturen einmal mehr die Initiative, um für den Nachwuchs gute und verlässliche Ausbildungsbedingungen zu schaffen. Ich danke dafür den Mitgliedern unseres HR-Expertenkreises“, sagte Kohrs

Die Mindeststandards wurden im Kreis der HR-Experten der GPRA erarbeitet und mit allen Mitgliedsagenturen abgestimmt. Bestandteile sind Lerninhalte, Rahmenbedingungen und die Mindestvergütung der Trainees. „Das Arbeiten in Agenturen muss für junge Leute attraktiver werden, nur so werden wir auch in Zukunft gute Bewerber für uns gewinnen“, so Birgit Krüger, Präsidiumsmitglied und Ausbildungsbeauftragte der GPRA. „Mit den Mindeststandards setzen wir ein Zeichen in der Branche – für ein positives Bild des Berufes in Agenturen insgesamt.“

Neben den Praktika- und Traineestandards engagiert sich die GPRA auch in Kooperation mit Hochschulen, um für das Berufsfeld Agentur zu werben. Die GPRA entwickelt hierzu Formate, um langfristig mit Kommunikationsstudenten an Hochschulen zusammen zu arbeiten und die verschiedenen Berufsfelder in Agenturen vorzustellen.

Die Traineestandards umfassen folgende Punkte

1. Dauer

    • 12-18 Monate, je nach Vorkenntnissen

2. Inhalte

  • 2.1 Allgemeine Inhalte
    • Professioneller Kundenkontakt, Einblick in die Kundenberatung
    • Steuern von Dienstleistern
    • Kalkulation / Controlling Kundenprojekte
    • Wirtschaftlicher Gesamtkontext Agentur / Grundregeln der Profitabilität
    • Projekt- und Zeitmanagement, Zusammenarbeit im Team
  • 2.2 Fachspezifische Inhalte
    • Die Kommunikationsbranche erlebt einen permanenten Wandel. Mitgliedsagenturen der GPRA richten sich neu aus und erweitern ihr Portfolio. Parallel dazu ändern sich die fachlichen Anforderungen. Dementsprechend handelt es sich bei den folgenden Punkten um eine Momentaufnahme.
    • Grundlagen praxisrelevanter strategischer Planung / Konzeption
    • Verständnis integrierte Kommunikation
    • Übersicht über sämtliche Bereiche der Kommunikation (inkl. audiovisuelle Kommunikation)
    • Grundlagen Storytelling & Content Marketing (kanalübergreifend)
    • Erlernen operativer Arbeit in der Kommunikation
    • Umgang mit Texten / Bewertung von Textqualität (kanalunabhängig, intern und extern)
    • Überblick über sowie professioneller Umgang mit Influencern (Journalisten / Blogger / Youtube-Influencer, Micro-Audiences etc.)
    • Praxis digitale Kommunikation
    • Kenntnis Medienbeobachtung & Social Media Monitoring inkl. qualitativer Auswertungsmethoden / Kommunikationscontrolling
    • Erstellen von Präsentationen

3. Rahmenbedingungen

    • Regelmäßige Feedbackgespräche (zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung)
    • Fester Betreuer / Ansprechpartner
    • Strukturierte Weiterbildungsangebote
    • Verbindlicher Ausbildungsplan

4. Vergütung

    • Mindestens EUR 1.600,00

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