Whitepaper Whitepaper: BVDW empfiehlt Kennzeichnung im Influencer Marketing

BVDW LogoDie in diesem Jahr gegründete Fokusgruppe Content Marketing im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. empfiehlt in einem am 5. Oktober veröffentlichten Whitepaper eine eindeutige Kennzeichnung gesponserter Inhalte und deren Promotion über alle Plattformen – inklusive Social- und Influencer-Kampagnen. Das Whitepaper "Neue Formen im Content Marketing" ist kostenfrei als Download verfügbar. Es nimmt eine Bestandsaufnahme des Themas vor und bewertet Trends und Herausforderungen.

Erfolgreiches Content Marketing zeichnet sich laut BVDW durch drei Kriterien aus: Erstens muss der Inhalt für den Nutzer relevant und interessant sein. Zweitens: Der Kontext ist entscheidend. Also der Ort, an dem der Nutzer Inhalt gefunden und aufgenommen werden kann. Das leistet beispielsweise die Website eines Publishers, der über die nötige Infrastruktur verfügt, um die Zugänglichkeit der Inhalte sicherzustellen. Und drittens Aktivierungsmaßnahmen, die interessierte Rezipienten zum Content hinführen, indem sie die Zielgruppe auf den Inhalt aufmerksam und neugierig machen.

Auch wenn Content Marketing mit seinen verschiedenen Ausprägungen vor allem in der Erscheinungsform eine Alternative zu klassischen Marketingformen ist, muss es – wie jede andere Form der Werbung – zwingend als solche gekennzeichnet sein, so der BVDW. Dazu zählt etwa auch Influencer Marketing.

So heißt es im Whitepaper: „Gesponserte Inhalte und deren Promotion benötigen eine unbedingte Kennzeichnungspflicht mit einheitlicher Kennzeichnung über alle Plattformen, inklusive Social- und Influencer-Kampagnen.“ Für Ingo Kahnt (Newcast) aus dem Vorsitz der Fokusgruppe Content Marketing muss das eine Selbstverständlichkeit sein: „Eine solche Kennzeichnung ist nicht optional, der Gesetzgeber schreibt sie sogar vor. Zudem erwarten Nutzer diese Transparenz in der Werbung. Das ist auch eine Art Wertschätzung“, erklärt Kahnt und sieht auch Vorteile für Marken und Publisher: „Marken haben selbst ein berechtigtes Interesse an sauberer Kommunikation und Publisher erwarten verständlicherweise eine klare Abgrenzung der werblichen von ihren redaktionellen Inhalten.